Stellungnahmen
NICHT NUR CANNABIS-, ALKOHOL UND TABAKPRÄVENTION – September 2024
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz muss sich neuen Formen und Trends stellenDer Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat sich in einer neuen Positionierung mit dem Substanzkonsum Jugendlicher befasst. Aspekte der Suchtprävention nehmen im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz schon immer einen hohen Stellenwert ein, deshalb hat die BAJ die Diskussion um Cannabis, Alkohol und Tabakprodukte stets begleitet und reflektiert. In der Positionierung wird darüber hinaus betont, dass gleichzeitig aber auch weitere Produkte und Substanzen, wie Lachgas, neue Nikotinprodukte, das dynamische Angebot synthetischer Cannabinoide, der Medikamentenmissbrauch und der Mischkonsum verschiedener Substanzen in den Blick genommen werden müssen. Neue Herausforderungen ergeben sich darüber hinaus durch das Internet, denn der Online-Vertrieb von Substanzen und ihre Darstellung in sozialen Medien sind schwer regulierbar.
Im Fokus Nicht nur Cannabis- Alkohol und Tabakprävention_September 2024 (PDF)PRÄVENTION VON SEXUALISIERTER GEWALT IM ERZIEHERISCHEN KINDER- UND JUGENDSCHUTZ - April 2024
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Berlin, 22. April 2024)Im Fokus der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. stehen die Prävention und die Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem betont die BAJ den hohen Stellenwert des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen der Prävention.
BAJ-Stellungnahme zum Referentenentwurf UBSKM-Gesetz - 22. April 2024.pdf (PDF)SCHUTZ UND PRÄVENTION STATT KRIMINALISIERUNG UND STRAFE - April 2024
Stellungnahme für die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Berlin, 10. April 2024)Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat als sachverständige Organisation an der öffentlichen Anhörung des Rechtsschusses teilgenommen. Die BAJ befürwortet die Absenkung des Strafrahmens und betont parallel dazu aber die Notwendigkeit eines flächendeckenden Auf- und Ausbaus von Präventions- und Aufklärungsangeboten für junge Menschen, deren Eltern und Fachkräfte.
Stellungahme zur Anhörung im Rechtsausschuss - 184b (PDF)SCHUTZ UND PRÄVENTION STATT STRAFE UND KRIMINALISIERUNG - Dezember 2023
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer InhalteDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat unter dem Titel »Schutz und Prävention statt Strafe und Kriminalisierung« im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesjustizministeriums eine Stellungnahme angegeben zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte.
Stellungnahme der BAJ zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB (PDF)Stellungnahme für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" - November 2023
(Cannabisgesetz – CanG) (BT Drucksache 20/8704)Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. wurde als sachverständige Organisation am 06.11.2023 zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Cannabisgesetz geladen. Im Fokus standen u.a. die Bedeutung des erzieherischen Jugendschutzes für die Suchtprävention und Anmerkungen zu Neuregelung der sog. Frühinterventionsprogramme für Jugendliche im §7 (Frühintervention).
Stellungnahme zum Cannabisgesetz – CanG (BT Drucksache 20/8704) (PDF)Kein Cannabisgesetz ohne Ausweitung und Verankerung der Prävention im Jugendschutz! – Juli 2023
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) geäußert. Im Fokus standen neben der Prävention als wichtigsten Teil der neuen gesetzlichen Regelungen, die Praxistauglichkeit des CanG. Darüber hinaus hat sich die BAJ aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes zur anvisierten Entkriminalisierung, dem Konsum in der Öffentlichkeit und den Jugendschutz-Kontrollen geäußert.
Kein Cannabisgesetz ohne Ausweitung und Verankerung der Prävention im Jugendschutz! (PDF)Prävention geht vor Sanktion! Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. - 5. Juni 2023
Aufgrund einzelner Fälle von Straftaten durch Kinder ist die Kinderkriminalität und die damit verbundene Strafmündigkeitsgrenze wieder in der Diskussion. Die bestehende Strafmündigkeitsgrenze, die bei 14 Jahren liegt, hat sich laut der Meinung vieler Expertinnen und Experten seit Jahrzehnten bewährt.
Stellungnahme zur Strafmündigkeitsgrenze (PDF)Positionspapier „Du bist doch süchtig!“ - Oktober 2022
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und Deutsches Kinderhilfswerk fordern bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Begriff der MediensuchtDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern vor dem Hintergrund sich wandelnder Jugendkulturen sowie der anhaltenden Bedeutungszunahme digitaler Medien für Kinder und Jugendliche einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Begriff der Mediensucht. Ein solcher Umgang sollte vor einer unzutreffenden Stigmatisierung einer Vielzahl junger Menschen schützen, als notwendige Diagnose Hilfe für betroffene Kinder und Jugendliche ermöglichen sowie gleichermaßen die Bedeutung des Spiels und damit einhergehender Aktivitäten für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern anerkennen. In einem gemeinsamen Positionspapier, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), dem Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) sowie sieben weiteren Organisationen mitgezeichnet wurde, wird zudem betont, dass dabei der kinderrechtliche Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe stets mitgedacht werden muss.
Positionspapier BAJ DKHW Mediensucht (PDF)Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (1. ÄndVO DVO-JuSchG) – Juli 2022
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendGemäß § 62 Absatz 2 i.V.m. § 47 Absatz 3 i.V.m. Absatz 1 GGO Verbändebeteiligung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) Stellung genommen zum Referentenentwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (1. ÄndVO DVO-JuSchG).
Stellungnahme zur Durchführungsverordnung JuSchG (PDF)Anmerkungen zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) - Juni 2022
Die Bundesländer haben aktuell einen Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zur Diskussion gestellt. Ziel ist insbesondere, die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland zu verbessern. Bis zum 20. Juni bestand die Möglichkeit zu Stellungnahmen, Anmerkungen und Feedback.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat gemeinsam mit der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg (AKJS) eine Stellungnahme hierzu abgegeben.
Reform des JMStV (PDF)
Kinder- und Jugendschutz ist unverzichtbar – auch in den nächsten 4 Jahren - Dezember 2021
Stellungnahme der BAJ zum Koalitionsvertrag 2021Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme »Kinder- und Jugendschutz ist unverzichtbar – auch in den nächsten 4 Jahren« mit den jugendschutzrelevanten Inhalten des Koalitionsvertrags auseinandergesetzt. Darin begrüßt er u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, der Alkohol- und Tabakprävention und insbesondere die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz weist aber auch eindrücklich darauf hin, dass eine Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Bereich des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit notwendig ist, um auch diesen an die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen anzupassen.
Schutz + Entkriminalisierung! - November 2021
Cannabis-Freigabe aus Sicht des Kinder- und JugendschutzesEine Legalisierung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen muss einen effektiven Schutz Jugendlicher beinhalten. Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe sind auszuweiten, langfristig sicherzustellen und ausreichend zu finanzieren.
Cannabis-Freigabe aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes (PDF)(Cyber)Mobbing unter Kindern und Jugendlichen – Alarm ohne Folgen?! - Mai 2021
Positionspapier der Landesstellen JugendschutzAktuell besteht die Befürchtung, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie das Risiko für »Cybermobbing« unter jungen Menschen verschärft haben könnten. Die Referentinnen und Referenten für Gewaltprävention der Landes(arbeits)stellen plädieren in diesem Zusammenhang für eine sachlich fundierte Eingrenzung des Begriffs und des Problemfeldes Cybermobbing. Auf dieser Basis haben sie eine Positionierung für eine nachhaltige pädagogische Prävention und Intervention formuliert. Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte in Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe (Cyber)Mobbing unter Kindern und Jugendlichen verhindern und stoppen können.
Positionspapier der Landesstellen Jugendschutz zum Cybermobbing 2021 (PDF)Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes - März 2021
Statement des Vorsitzenden Klaus HinzeDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz begrüßt die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes mit vielen neuen Regelungen durch den Deutschen Bundestag als einen ersten Schritt, um den Kinder- und Jugendschutz an die Herausforderungen im Zeitalter digitaler Medien anzupassen.
In der Begründung wird zurecht darauf verwiesen, dass ein Paradigmenwechsel im Kinder- und Jugendschutz notwendig ist, damit die neu aufgetretenen Risikodimensionen der digitalen Interaktion Berücksichtigung finden. Wir begrüßen besonders die Vereinheitlichung des Medienbegriffs mit Einbezug von Telemedien und die damit einhergehende Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen. Zu begrüßen sind auch die Benennung von Schutzzielen sowie die Stärkung des Rechts von Kindern auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen und die angestrebte Stärkung von Eltern. In der Praxis des Jugendmedienschutzes wird es darauf ankommen, dass die aufgeführten Schutzziele mit den in § 10b benannten Kontakt- und Kommunikationsrisiken umgesetzt werden. Eltern müssen mit den Deskriptoren deutliche Hinweise z.B. zu Chatfunktionen, Kostenfallen, Datenabfragen etc. erhalten, um die Risiken von Cybermobbing und Cybergrooming, Selbstgefährdung, Datenweitergabe und exzessiver Mediennutzung einschätzen und berücksichtigen zu können. Hier sind die Freiwilligen Selbstkontrollen gefordert, entsprechende Kriterien und schnelle Umsetzungsschritte zu entwickeln.
Wir kritisieren, dass die gesetzliche Verpflichtung zu Vorsorgemaßnahmen für Anbieter von Internetdiensten mit einer Reichweite von unter einer Millionen Nutzerinnen und Nutzer nicht gelten soll. Diese willkürliche Grenze ist kaum nachvollziehbar und unterhöhlt den prinzipiell richtigen Schutzgedanken.
Die neu zu gründende Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhält den Auftrag, Maßnahmen des Schutzes junger Menschen bei der Nutzung digitaler Medien zu fördern. Dafür müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Umsetzung der Aufgaben muss dialogisch mit dem Beirat unter Berücksichtigung der Interessen junger Menschen und deren Familien entwickelt werden. Wir begrüßen besonders, dass junge Menschen im Beirat dieser Institution beteiligt werden sollen.
Weitere Anstrengungen sind allerdings notwendig, um den Jugendschutz in einer Welt der global angebotenen digitalen Medien effektiv umzusetzen. Hier müssen die Aufgaben für die neu einzurichtende Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz liegen. Der Kinder- und Jugendschutz im Zeitalter zunehmender Digitalisierung muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft und angepasst werden. Der Gefährdungsatlas muss regelmäßig überarbeitet werden. Auch sollten vereinheitlichte Jugendschutz-Standards und -bestimmungen in Europa angestrebt werden, um die Vorsorgeverpflichtungen auf Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands zu übertragen. Die europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung kann hier Vorbild sein.
Wir brauchen darüber hinaus Initiativen für eine Intensivierung präventiver Angebote in Bildung und Erziehung, um junge Menschen und Familien bei der Nutzung digitaler Angebote zu stärken. Entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sind verbindlich in Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft zu verankern.
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) - Oktober 2020
Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und JugendlichenDer Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgegeben.
Der vorliegende Referentenentwurf basiert u.a. auf Empfehlungen und Ergebnissen, die im Dialogprozess »Mitreden-Mitgestalten« erarbeitet wurden und den Weiterentwicklungsbedarf in verschiedenen Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. sieht den vom BMFSFJ im Entwurf aufgezeigten gesetzgeberischen Handlungsbedarf, der sich auf den Schutz und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, bezieht. Ebenso die Notwendigkeit der Ausweitung von Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen, der Prävention vor Ort sowie der Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien. Prinzipiell begrüßt die BAJ die Bestrebungen die Leistungen des SGB VIII auf alle Kinder und Jugendliche auszuweiten und damit explizit inklusive Aspekte einzubeziehen.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (PDF)Jetzt Weichen stellen für ein gutes Aufwachsen mit Medien! - Februar 2020
Position der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. zum Entwurf eines Jugendschutzgesetzänderungsgesetzes 2020Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgegeben.
Jugendmedienschutz muss verständlich und überzeugend sein. Angesicht von sich verändernden Nutzungsgewohnheiten junger Menschen stoßen bisherige gesetzliche Maßnahmen mehr und mehr an ihre Grenzen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz begrüßt, dass die Novellierung "vom Kinder her gedacht" werden soll und die Grundelemente der UN-Kinderrechtskonvention Berücksichtigung finden sollen.
Mediennutzung von Jugendlichen ist keine Krankheit - August 2018
Fachverbände warnen vor StigmatisierungDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) als Dachorganisation der Suchthilfeverbände in Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) finden es problematisch, dass in Deutschland darüber diskutiert wird, »internetbezogene Störungen« zu einem Krankheitsbild zu machen. Bedenken haben sie vor allem angesichts der schmalen wissenschaftlichen Basis.
DHS und BAJ beschäftigen sich seit Jahren in ihren Arbeitszusammenhängen mit den Problemen, die nicht nur junge Menschen mit exzessivem Medienkonsum haben können. In manchen Fällen kommt es zu selbstschädigendem und suchtähnlichem Verhalten, das ohne Zweifel behandlungsbedürftig ist.
Aber nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Verbände mit der Vermittlung von Medienkompetenz im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes weisen sie auf den Stellenwert von Prävention und Frühintervention für die Bewältigung der Risiken bei der Nutzung digitaler Medien hin. Dies ist eine wichtige Aufgabe von Bildung und Erziehung und umfasst auch das Risiko einer exzessiven Nutzung digitaler Kommunikations- und Unterhaltungsmedien. Dazu gibt es bereits vielfältige medienpädagogische Angebote für junge Menschen und deren Eltern.
Die Fachverbände befürchten, dass durch eine Diagnose »Internetbezogene Störungen« Kinder und Jugendliche stigmatisiert und ihr Verhalten pathologisiert werden könnten. Die Nutzung digitaler Medien ist heute Teil der Lebenswelt junger Menschen und jugendkultureller Strömungen, die teils von Erwachsenen nicht richtig gedeutet werden. Auch ist der technische Wandel einer rasanten Entwicklung unterworfen, die heute unabsehbar ist.
Weder national noch international gibt es bislang ausreichende Forschungsergebnisse, die eine fundierte Einschätzung der Diagnose internetbezogener Störungen ermöglichen. Hier besteht dringender Nachholbedarf. Das betrifft auch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse hinsichtlich der Wirksamkeit präventiver medienpädagogischer Angebote.
Deshalb haben sich DHS und BAJ in einem Brief an die zuständigen Bundesministerien gewandt mit der Forderung, dass die Vermittlung von Medienkompetenz als wichtigem Präventionsfaktor stärker gefördert, die Stigmatisierung junger Menschen wegen exzessiver Mediennutzung verhindert und die Forschung zu »Internetbezogenen Störungen«, ihren Auslösern und Ursachen, der Prävention wie der Behandlung intensiviert werden sollten.
Jetzt Weichen stellen für ein gutes Aufwachsen mit Medien! - 2018
Stellungnahme zum JugendmedienschutzAusgehend von einem gemeinsamen Positionspapier der BAJ mit den Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz von 2015 zum erzieherischen Kinder-und Jugendschutz haben wir ein Arbeitspapier entwickelt, das die Ergebnisse des BAJ-Workshops zum Jugendmedienschutz vom 5. Dezember aufnimmt und in diesem Sinne die bisherige Positionsbeschreibung der BAJ aktualisiert. Das Papier wurde Anfang Februar den Jugendpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen zugesandt und in der Ausgabe 2/18 unserer Zeitschrift »Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis KJug« veröffentlicht.
Stellungnahme_zum_ Jugendschutz_in_den_Medien_2018 (PDF)Wo bleibt die Jugend? - Januar 2018
»Wir erwarten von SPD und CDU/CSU in den anstehenden Koalitionsverhandlungen deutliche Aussagen und Vereinbarungen zur künftigen Jugendpolitik. Die gesamte Perspektive auf die Jugend muss dringend gestärkt werden. Im Sondierungsergebnis sucht man nach wirklich neuen Akzenten wie nach der berühmten Nadel im Heuhaufen. Eine ausschließlich auf die Familienpolitik und die Kindheitsphase konzentrierte Politik greift zu kurz.« So äußerte sich der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) e.V. Prof. Dr. Bruno W. Nikles gegenüber der Presse.
»Im Kinder- und Jugendschutz vermissen wir seit Jahr und Tag tragfähige und vor allem in der Lebenswelt verständliche Regelungen zum Jugendmedienschutz. Wir können nicht über Digitalisierung debattieren, wenn zugleich transparente Regelungen im Sinne der Eltern und Erziehungskräfte und zur Sicherung gelingenden Aufwachsens junger Menschen fehlen.« Neben der Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung gäbe es, so Professor Nikles, auch eine Reihe weiterer Themen, wie beispielsweise ein Verbot öffentlicher Werbung für Tabakwaren, die dringend auf die politische Agenda gehören.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz mit ihren vielen Landesstellen und Fachverbänden wird gerne aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus an Lösungen mitwirken.
Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland - Mai 2015
Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und der Landesarbeitsstellen Kinder- und JugendschutzDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Landesarbeitsstellen für Kinder- und Jugendschutz haben das Positionspapier »Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland.« veröffentlicht. Anlass dazu gab der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf ein gutes Aufwachsen mit Medien vom 21./22.05.2015, der am 01. Juli Jahres veröffentlicht wurde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Landesstellen unterstreichen darin ausdrücklich die Aussagen der JFMK zu den Potentialen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und begrüßen die im Bericht enthaltene Würdigung ihrer langjährigen Arbeit. Zielrichtung des Positionspapiers insgesamt ist es, den präventiven Gehalt des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß den Implikationen des §14 SGB VIII wieder stärker zur Geltung zu bringen.
Positionspapier_Fuer einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland 2015 (PDF)Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) - Mai 2014
BAJ fordert stärkere Beteiligung des BundesDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Landesarbeitsstellen für Kinder- und Jugendschutz haben das Positionspapier »Für einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland.« veröffentlicht. Anlass dazu gab der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf ein gutes Aufwachsen mit Medien vom 21./22.05.2015, der am 01. Juli Jahres veröffentlicht wurde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Landesstellen unterstreichen darin ausdrücklich die Aussagen der JFMK zu den Potentialen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und begrüßen die im Bericht enthaltene Würdigung ihrer langjährigen Arbeit. Zielrichtung des Positionspapiers insgesamt ist es, den präventiven Gehalt des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß den Implikationen des §14 SGB VIII wieder stärker zur Geltung zu bringen.
Stellungnahme der BAG Kinder- und Jugendschutz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag_2014 (PDF)Stellungnahme zur Glücksspielteilnahme Jugendlicher - November 2012
Handlungsbedarf im Kinder- und JugendschutzDie Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat sich anlässlich ihrer Mitgliederversammlung mit dem Thema Glücksspiel befasst und beraten, wie junge Menschen wirksam vor dem Einstieg in problematisches Spielverhalten bewahrt werden können.
BAJ-Stellungnahme-Gluecksspiel_2012 (PDF)Stellungnahme zum Entwurf des Jugendmedienschutz‐Staatsvertrages - Januar 2010
Anhörung der Länder am 27. Januar 2010 in MainzEine Reihe von Regelungen, die von uns schon früher angemerkt wurden und die zum Teil in die Beurteilungen des Evaluationsberichts des Hans-Bredow-Instituts eingeflossen sind, wurden nun verbessert; als Beispiele seien genannt die kontinuierliche Kennzeichnung nach § 10,2 oder die bessere Kenntlichmachung des Jugendschutzbeauftragten nach §7,3. Auch angesichts der erkennbaren Fortschritte haben wir Anlass, an unser ständiges Anliegen zu erinnern, dass im Interesse der Kinder und Jugendlichen das Jugend(medien)schutzrecht nicht nur wirksam, sondern auch einfach und übersichtlich zu gestalten ist.
Stellungnahme-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag_2010 (PDF)Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens - Mai 2007
für die Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 09.05.2007Fast alle Bundesländer haben in der jüngsten Zeit ihre Bildungspläne oder -grundsätze für den Bereich der Kindertagesstätten überarbeitet und neben Erziehung und Betreuung die Bildungsaufgaben betont. Die BAJ begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und sie hat sich in den beiden letzten Jahren mit etlichen dieser Pläne auf drei Fachtagungen intensiv beschäftigt. Unser Interesse galt vor allem der Frage, inwieweit der erzieherische Kinder- und Jugendschutz seinen Niederschlag in den Plänen gefunden hat.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens 2007 (PDF)Bildung schützt - vor beeinträchtigenden und gefährdenden Einflüssen - 2007
Position der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) zum Stellenwert des Kinder- und Jugendschutzes in Tageseinrichtungen für KinderEine Reihe von Regelungen, die von uns schon früher angemerkt wurden und die zum Teil in die Beurteilungen des Evaluationsberichts des Hans-Bredow-Instituts eingeflossen sind, wurden nun verbessert; als Beispiele seien genannt die kontinuierliche Kennzeichnung nach § 10,2 oder die bessere Kenntlichmachung des Jugendschutzbeauftragten nach §7,3. Auch angesichts der erkennbaren Fortschritte haben wir Anlass, an unser ständiges Anliegen zu erinnern, dass im Interesse der Kinder und Jugendlichen das Jugend(medien)schutzrecht nicht nur wirksam, sondern auch einfach und übersichtlich zu gestalten ist.
Stellungnahme_Bildungschuetzt_2007 (PDF)Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) zu Soft-Air-Waffen - 2005
Soft-Air-Waffen sind täuschend echt aussehende, meist maßstabsgetreue Nachahmungen (erlaubnispflichtiger) »echter« Schusswaffen wie zum Beispiel einer MP 5 oder eines Sturmgewehres der Bundeswehr. Die Munition der Soft-Air-Waffen (kleine Plastikkügelchen) wird mittels Federkraft (Federdruck oder Federluft) oder Gasdruck verschossen. Dabei wird in der Regel eine Geschossenergie von 0,3 bis 0,4 Joule erreicht, je nach Modell kann aber auch eine größere Geschossenergie erreicht werden. Bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule dürfen Soft-Air-Waffen ohne behördliche Erlaubnis erworben, besessen und (in der Öffentlichkeit) geführt werden – und zwar auch von Minderjährigen.
Im Hinblick auf die von Soft-Air-Waffen ausgehenden Gefahren hält es die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. für erforderlich, dass schnell und umfassend gehandelt wird. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat daher auf ihrer Mitgliederversammlung vom 23. November 2005 in Frankfurt am Main eine Resolution verabschiedet.
Stellungnahme Soft-Air-Waffen_2005 (PDF)Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz fordert nikotinfreie Schulen - 2004
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz fordert die Verantwortlichen in den Kultusministerien und bei den Schulträgern auf, das Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich zu verbieten. Berlin, 07. Juli 2004
rauchfreie Schulen 2004 (PDF)Stellungnahme zu Alcopops - 2004
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – Drucksache 15/ 2587 – sowie zu den Anträgen der Fraktionen der CDU/CSU – Drucksache 15/2646 – und der FDP – Drucksache 15/2619 am Mittwoch, dem 28.04.2004Im Interesse der Kinder und Jugendlichen (§ 1 SGB VIII) begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz die Bemühungen der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen, der massenhaften Verbreitung von sogenannten Alkopops (branntweinhaltigen Mixgetränken) unter Jugendlichen Einhalt zu gebieten.
Stellungnahme-Alcopops_2004 (PDF)Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Jugendschutzgesetzes JuSchGÄndG - 2003
(Drucksache 15/88)
In der beigefügten Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) vom Oktober 2002 wurden zahlreiche Punkte benannt, die aus Sicht der BAJ den gesetzlichen Jugendschutz weiter verbessern würden. Berlin den 19.02.2003
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) zu notwendigen Reformen im gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz - 2000
1. Reformbedarf des Kinder- und JugendschutzesDer gesetzliche Kinder- und Jugendschutz soll neu geregelt werden. Noch in diesem Jahr wird ein Referentenentwurf erwartet, der sich am Beschluss der Jugendministerkonferenz über die »Eckpunkte für eine Neuregelung des Jugendschutzes« vom Mai 2000 orientiert. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung der BAJ am 7.11.2000 in Münster
Stellungnahme-ReformJugendschutz_2000 (PDF)