01.05.2021
§ Das neue JuSchG
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes – kurz JuSchG – ist ab dem 1. Mai in Kraft. Das JuSchG ist damit in das digitale Zeitalter überführt worden. Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Klaus Hinze, hat hierzu in der aktuellen Ausgabe von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Stellung bezogen. Aus Sicht des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes fordert er aber, über die neuen gesetzlichen Regelungen hinaus, Initiativen für eine Intensivierung präventiver Angebote in Bildung und Erziehung, um junge Menschen und Familien bei der Nutzung digitaler Angebote zu stärken. Entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sollen verbindlich und dauerhaft in Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe verankert werden.
Der genaue Wortlaut des Gesetzestextes findet sich unter www.gesetze-im-internet.de.
Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt findet sich hier.