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05.04.2022

UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren in Deutschland in Kraft getreten

UN-Kinderrechtskonvention

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992, zwei Jahre nach deren in Kraft treten, ratifiziert. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt als Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die im aktuellen Koalitionsvertrag erneut auf die Agenda gesetzt wurde. 
In den vergangenen zwei Jahren, in denen Kindertagestätten, Schulen und außerschulische Angebote aufgrund der Pandemie teilweise komplett zum Erliegen gekommen sind, wurde die Bedeutung der Kinderrechte nochmals verdeutlicht. Im Kinder- und Jugendschutz werden die Kinderrechte mit Blick auf die Mediennutzung, Suchtgefährdungen oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche thematisiert. 
Aus Anlass des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren, weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) daher erneut und explizit darauf hin, dass die Kinderrechte auch im digitalen Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen Gültigkeit besitzen. 
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, deren Mitglied die BAJ ist, hat zum Jahrestag der Ratifizierung Statements von Jugendlichen veröffentlicht (https://www.facebook.com/netzwerk.kinderrechte).

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