Schlaglicht
Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Belangen wird in der Kinder- und Jugendhilfe schon lang diskutiert – und vor dem Hintergrund der Kinderrechte gefordert. Kinder und Jugendliche sind dabei Expert:innen in eigener Sache. Der Kinder- und Jugendschutz steht mit Blick auf einen partizipativen Jugendschutz noch am Anfang. So wirken auf Grundlage des § 17b Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Beirat der Bundeszentrale fü r Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bereits junge Menschen mit, um die Arbeit der BzKJ zu begleiten. Insgesamt ist weitere Forschung hinsichtlich einer weiteren Beteiligung junger Menschen nach wie vor wichtig, um die Bedürfnisse und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen und besonders auch im Kinder- und Jugendschutz stärker zu berücksichtigen.
In den Beiträgen der Ausgabe 1-2023 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis werden die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung und verschiedene Beispiele auf kommunaler Ebene vor- und dargestellt.
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2/2024
BAJ als Sachverständige bei der Anhörung zu § 184b
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen?
Aktuelle Ausgabe 1/2024
Zur mentalen Gesundheit junger Menschen