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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 16 vom 04.11.2021

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

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Jugendarbeit nach Corona

Fachforum

»Jugendarbeit nach Corona«, so lautet das Thema der digitalen Veranstaltung des HdJ (Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe) in Berlin. Unter diesem Motto diskutierten die AGJ, der AdB, der DBJR und die BAJ gemeinsam mit mehr als hundert Fachkräften aus dem gesamten Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe die Situation in den vergangenen 1 ½ Jahren und die Perspektiven für die weitere Arbeit. Im einleitenden Vortrag »Long-Covid?! – Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Jugendliche und die Jugend-arbeit« stellte Dr. Jens Pothmann vom Deutschen Jugendinstitut Studienergebnisse zu den Herausforderungen und Veränderungen vor, mit denen sich Fachkräfte in Jugendämtern, Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auseinandersetzen mussten. 
In der anschließenden BAJ-Session stand ein zentrales Thema des Kinder- und Jugendschutzes, der Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen im Mittelpunkt. Heike Völger, Leiterin des Referats Prävention und Forschung beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, stellte u.a. die Empfehlungen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu Schutzkonzepten sowie Initiativen des UBSKM vor.
Ursula Enders, Mitbegründerin und Leiterin von »Zartbitter Köln«, der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen, gab einen Einblick in neue digitale Fortbildungsformate, die vor dem Hintergrund, dass Kontaktmöglichkeiten und Hilfsangebote digital längst nicht ausreichend zur Verfügung standen und stehen, entwickelt wurden.
Das Fazit des Vorsitzenden der BAJ Klaus Hinze lautet dementsprechend: »Die digitale Ausstattung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Kitas muss deutlich und schnell verbessert werden. Weitere Beratungsformate müssen entwickelt und die Fachkräfte entsprechend geschult werden. Die Entwicklung und Etablierung von Schutzkonzepten auf allen Ebenen nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein. Die BAJ unterstützt diese Forderungen eindeutig.«

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 27. Oktober 2021

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Corona-Zeiten

Eine Zwischenbilanz zu den Auswirkungen auf Jugendliche, junge Erwachsene und die Strukturen der Jugend(sozial)arbeit

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ äußert sich mit einem Positionspapier zu den Auswirkungen, die Corona auf junge Menschen und die Strukturen der Jugend(sozial)arbeit in den letzten Monaten hatte und weiterhin hat. Sie zieht eine Zwischenbilanz und erörtert die Frage der notwendigen Schritte und der Weiterentwicklung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Das Positionspapier findet sich unter https://www.agj.de/artikel.html?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=7376&cHash=90960713583184270bddd3753312020f 

 

Quelle: Newsletter der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), Berlin, 27. Oktober 2021

AJS-Statement zur Netflix-Serie »Squid Game«

Schon Vorschulkinder haben Zugang zu expliziten Gewaltdarstellungen

Die fiktionale Serie »Squid Game« aus Südkorea wird derzeit so häufig bei der Streaming-Plattform Netflix gestreamt wie keine andere. In neun Folgen treten hoch verschuldete Frauen und Männer bei erst einmal harmlosen Kinderspielen gegeneinander an, um ein Millionenpreisgeld zu gewinnen. Der Unterschied zu Kinderspielen: Wer verliert, wird grausam hingerichtet.

»Squid Game« ist eine hauseigene Netflix-Serie, die ausschließlich online geschaut werden kann. Aus diesem Grund existiert für die Serie keine FSK-Altersfreigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) nach dem Jugendschutzgesetz. Die Serie ist hierzulande von Netflix selbst mit einer Jugendschutz-Einschränkung ab 16 Jahren belegt. Daraus wird klar ersichtlich, dass Netflix selbst davon ausgeht, dass die Serie für jüngere Kinder und Jugendliche NICHT geeignet ist.

Die Faszination der Serie auf Heranwachsende ist nachvollziehbar, setzt die Serie doch inhaltlich auf jugendaffine Themen wie den Traum vom großen Geld und das Interesse an Challenges und spielt mit Farben, Melodien, Symbolen und gewalthaltigen Momenten. Der Hype wird über viele Ebenen verbreitet, durch Netflix selbst, Mundpropaganda, Werbemittel und Social Media. Auch die in der Serie eingesetzte Musik wird massiv nachgefragt.

Es ist bekannt geworden, dass bereits Kinder im Vorschulalter die Serie »Squid Game« anschauen. Hier besteht dringender Aufklärungsbedarf. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW weist darauf hin, dass jüngere Kinder noch nicht in der Lage sind, zwischen Fiktion und Realität zu unterscheiden. Sie bedürfen von daher eines besonderen Schutzes. Die Mischung aus Gewalt, Sadismus, Organhandel und kindlichen Spielen in dieser Serie könnte besonders verstörend und ängstigend auf jüngere Kinder wirken, da es sich nicht um eine »abstrakte« Geschichte, sondern um sehr real wirkende Situationen handelt. Die Serie ist weder kindgerecht, noch ein harmloses Kinderspiel.

Eltern und Erziehende etwa in der Grundschule und in Kindertageseinrichtungen müssen dafür sensibilisiert sein/werden, dass Kinder, die gewalthaltige Filme oder Serien angeschaut haben, Unterstützungsbedarf haben. Es ist nötig, das Gesehene aufzuarbeiten und die Kinder mit ihren Ängsten und Sorgen ernst zu nehmen. Eltern und Erziehende stehen hier in der Verantwortung.

Tipps für Eltern und Erziehende:
o Geräte sichern/ Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten erschweren
o Sich dafür interessieren, was Kinder und Jugendliche gucken – und Alternativen anbieten
o Mit den Kindern und Jugendlichen darüber sprechen, was sie beschäftigt, ohne Vorwürfe zu machen
o Erklären, welche Wirkung das Schauen solcher Sendungen auf Psyche und Entwicklung haben kann
o Mit Themen/Inhalten auseinandersetzen und Wege finden, die zur Familie passen

 

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V., Köln, 15. Oktober 2021, www.ajs.nrw.de

Online-Interaktionsrisiken aus der Perspektive von Neun- bis Dreizehnjährigen

Kinder zwischen Schutz und Teilhabe

Studie

Kinder und Jugendliche brauchen in Social-Media-Angeboten und Online-Games Maßnahmen, die sie vor Interaktionsrisiken wie Mobbing und Cybergrooming schützen. Damit solche Maßnahmen ihre Wirkung entfalten, müssen sie an die subjektiven Bewältigungsstrategien der Kinder und Jugendlichen angepasst sein. So wünschen sich Kinder Messenger als sichere Kommunikationswege vor allem mit Freundinnen und Freunden, Familie und Bekannten. Auf Social Media und besonders in Online-Spielen äußern sie eine größere Offenheit für Kontakte mit Unbekannten. Gleichzeitig haben sie hier ein hohes Schutzbedürfnis gegenüber aggressiven Interaktionen, unerwünschten Kontakten und negativen Kontakterfahrungen. Kinder kennen viele Möglichkeiten, um diese Risiken zu vermeiden, institutionelle Unterstützungswege wie Anlaufstellen in Schulen oder im Internet nennen sie selten. Zudem müssen sie teilweise abwägen, ob diese Unterstützungsmöglichkeiten nicht nur ihrem Schutz-, sondern auch ihrem Teilhabebedürfnis dienlich sind oder letzterem sogar entgegenstehen. Verschärft wird dies, wenn Schutzoptionen fehlen oder Handlungsbedingungen intransparent sind.
Das sind zentrale Ergebnisse der am 02. November veröffentlichten qualitativen Studie »Online-Interaktionsrisiken aus der Perspektive von Neun- bis Dreizehnjährigen«, die das JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt hat. Die Studie geht der Frage nach, wie Kinder einerseits besser bei ihren Online-Interaktionen geschützt werden können, und andererseits ihre Teilhabebedürfnisse im digitalen Raum gewahrt bleiben. Dafür sind vor allem Medienkompetenzförderung und Elternbildung sowie die Gestaltung der Medienangebote und spezielle Kindermedienangebote wichtig. Dabei muss die Medienkompetenzförderung neben medienbezogenem Wissen eine von Kinderrechten geprägte Haltung vermitteln, die auch alle Erziehungsmaßnahmen der Eltern und anderer Unterstützungsangebote in Kita, Schule oder außerschulischen Orten prägen sollte. Kindern müssen das Spektrum der Interaktionsrisiken altersgerecht vermittelt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Gleichzeitig erfordert eine Abschirmung vor Interaktionsrisiken durch technische Schutzeinstellungen ebenfalls pädagogische Begleitung. Eltern, die technische Jugendschutzeinstellungen nutzen, stellt sich die Aufgabe, den Übergang des Kindes zu einem eigenständigeren Umgang mit Interaktionsrisiken rechtzeitig vorzubereiten und ihm dadurch auch eine von den Eltern weniger kontrollierte Nutzung des Internets zu ermöglichen«, sagt Dr. Niels Brüggen, Leiter der Abteilung Forschung am JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.

»Ein kinderrechtlich ausgewogener Kinder- und Jugendmedienschutz muss immer gleichermaßen Schutz und Teilhabe von Kindern gewährleisten und die Entwicklungsstände der Kinder berücksichtigen. Für eine gute Entwicklung brauchen Kinder ein sicheres Umfeld ebenso wie Freiräume zur persönlichen Entfaltung. Deshalb sollten alle Angebote, die von Kindern häufig genutzt werden, per Grundeinstellung ein hohes Schutzniveau bieten, auch wenn es sich nicht um ausgewiesene Kinderangebote handelt. Die Schutzniveaus von Medienangeboten sollten gleichzeitig stärker an die sich wandelnden Sicherheitsbedürfnisse anpassbar gestaltet werden, damit sie den Anforderungen unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. Um technische Möglichkeiten im Medienerziehungshandeln in Familien zu erleichtern, sollte die nach der Novellierung des Jugendschutzgesetzes neu geschaffene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz entsprechende Standards und Lösungen im technischen Jugendmedienschutz gezielt fördern. Das neue Jugendschutzgesetz bietet eine vielversprechende Grundlage für eine stärkere Verantwortungsübernahme seitens der Medienanbieter. Diese Grundlage im Sinne von Kindern und Jugendlichen praktisch auszugestalten, liegt in der Verantwortung aller mit Jugendschutz befassten Akteure. Dabei sollten auch Medienangebote aktiv gefördert werden, die ausschließlich auf die Zielgruppe der Kinder ausgerichtet sind und ihnen ein geschütztes Experimentierfeld für eine kindgerechte Mediennutzung ermöglichen«, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Studie »Online-Interaktionsrisiken aus der Perspektive von Neun- bis Dreizehnjährigen« geht der Frage nach, wie Heranwachsende, die Social-Media-Angebote oder Online-Games nutzen, mit Risiken der Online-Interaktion umgehen. Erfragt wurde, mit wem sie in welchen Online-Umgebungen in Kontakt stehen, wie sie Interaktionsrisiken wahrnehmen und einschätzen, welche Erfahrungen sie diesbezüglich machen, welche Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ihnen präsent sind und wie sie diese bewerten. Die Studie bedient sich qualitativer Forschungsmethoden. Dafür wurden sowohl Einzelinterviews geführt, die durch kurze Elterngespräche ergänzt wurden, als auch Online-Erhebungsworkshops durchgeführt. Diese Workshops fokussierten auf die Bewertung von Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf potenziell riskante Online-Kontakte mit fremden Personen.
Download unter www.dkhw.de/studie-online-interaktionsrisiken

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. und des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis., Berlin/München, 02. November 2021

Kampagne gegen Verbreitung von Kinderpornografie

sounds wrong

Die Kampagne »sounds wrong« der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) klärt Kinder, Jugendliche sowie deren erwachsene Bezugspersonen gezielt über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf.
Minderjährige teilen derartige Inhalte in Chatgruppen, Internetforen oder Messengerdiensten oftmals leichtfertig und sind sich dabei der Konsequenzen ihres Handels nicht bewusst. Seit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand.
»Sounds wrong« sensibilisiert mit markanten Videoclips für das Thema. Auf der Internetseite www.soundswrong.de bietet die Kampagne außerdem weitere Informationen zu Handlungs- und Meldemöglichkeiten.

 

Quelle: Newsletter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Referat Internet, Soziale Medien, Berlin, 27. Oktober 2021

Kommission will 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend machen

europaen commission

Nach Präsidentin von der Leyens Ankündigung in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 hat die Kommission am 14. Oktober offiziell vorgeschlagen, 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Europa braucht das Visionäre, das Engagement und das Mitwirken der gesamten Jugend an einer besseren, umweltfreundlicheren, digitaleren und inklusiveren Zukunft. Mit diesem Vorschlag will Europa jungen Menschen bessere Zukunftschancen bieten. Die Kommission veröffentlicht auch ihren jüngsten EU-Jugendbericht, der eine Bestandsaufnahme in puncto allgemeine und berufliche Bildung, Lernen, Beschäftigung sowie staatsbürgerliche und politische Teilhabe vornimmt.

Mit dem Europäischen Jahr der Jugend will die Kommission im Verbund mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Interessenträgern und jungen Menschen selbst:

die Generation würdigen und unterstützen, die unter Corona am meisten gelitten hat, und ihr in Form des ökologischen und digitalen Wandels nicht nur neue Perspektiven und Chancen bieten, sondern auch neue Hoffnung, Kraft und Zuversicht verleihen

allen jungen Menschen Mut machen, insbesondere denjenigen mit geringeren Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen, ländlichen oder abgelegenen Gebieten oder schutzbedürftigen Gruppen, sich staatsbürgerlich und politisch zu betätigen

Möglichkeiten erweitern, die die EU-Politik jungen Menschen bietet — im Sinne ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Weiterentwicklung. Das Europäische Jahr der Jugend geht einher mit der Umsetzung von NextGenerationEU, was hochwertige Arbeitsplätze sowie Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten verspricht und

Inspiration schöpfen aus der Tatkraft, den Vorstellungen und den Überzeugungen junger Menschen, um das europäische Einigungswerk auf Grundlage der Konferenz zur Zukunft Europas voranzubringen und neu zu beleben.

Die Kommission erstellt derzeit ihr Arbeitsprogramm, zu deren Gestaltung sie alle interessierten Kreise um Ideen und Vorschläge bittet. In den kommenden Tagen erfolgt eine eigene Umfrage zum Jugendportal. In Abstimmung mit anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und jungen Menschen bietet die Kommission im Laufe des Jahres verschiedene Aktivitäten auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene an und prüft neue Initiativen. Inhaltlich geht es dabei um Themen, die — entsprechend den Jugendzielen — in erster Linie junge Menschen betreffen: Gleichstellung und Inklusion, Nachhaltigkeit, psychische Gesundheit und Wohlergehen sowie vernünftige Arbeitsplätze. Auch junge Menschen außerhalb der EU sind angesprochen. Damit auch sie am Europäischen Jahr der Jugend teilnehmen können, werden die Mitgliedstaaten gebeten, eine nationale Koordinierungsstelle einzurichten.

Der Vorschlag der Kommission wird nun von Parlament und Rat unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen erörtert. Die Veranstaltungen und Aktivitäten dürften im Januar anlaufen.

Weitere Informationen: EU-Jugendbericht; Europäisches Jugendportal

 

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission, Brüssel, 14. Oktober 2021

Zehn Instrumente für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum

inersiki

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat gemeinsam mit Partnern Instrumente entwickelt, um das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen in der Stadt partizipativ zu erfassen. Ein kostenloses Handbuch unterstützt Akteur/-innen, die sich für kinderfreundliche und sichere Städte engagieren.
»Komische Leute« an der Unterführung, dunkle und schlecht einsehbare Ecken oder der menschenleere Park auf dem Heimweg: Wer Kindern und Jugendlichen genau zuhört, stößt immer wieder auf Schilderungen über verunsichernde Erfahrungen im öffentlichen Raum. Kinder und Jugendliche meiden solche Räume häufig – was ihre Lebenswelt stark einengt. Um das zu verhindern, gilt es für Polizei, Jugendarbeit sowie Stadt- und Grünplanung, sich intensiver mit den Sicherheitsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum auseinanderzusetzen.
Im Rahmen des Projekts INERSIKI – Instrumentenentwicklung zur Erfassung der raumbezogenen Sicherheitsbelange von Kindern und Jugendlichen – wurden zehn Methoden entwickelt, die helfen, den Blick der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Neben dem Handbuch, das die zehn Methoden praxistauglich darstellt, sind im Rahmen des Projekts auch eine Website mit zusätzlichem Material sowie Mitschnitte von Diskussionen und Vorträgen zum Thema entstanden.
Die Projektergebnisse sind für alle interessant, die für sichere Stadträume und für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen: von der städtebaulichen Kriminalprävention, der quartiersbezogenen Polizeiarbeit über die Kinder- und Jugendhilfe, kommunale Präventionsgremien bis hin zur Stadt- und Freiraumplanung. Das schließt auch Akteur/-innen aus der Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlichen Institutionen ein.
Das Projekt INERSIKI wurde in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts Berlin, dem Deutschen Institut für Urbanistik, der Universität Hildesheim (Institut für Psychologie) und dem Kinder- und Jugendbüro Berlin Steglitz-Zehlendorf durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von 2019-2021 gefördert.

 

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Instituts für Urbanistik gGmbH, Berlin, 28. Oktober 2021

Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit — Arbeitshilfe

Schutzkonzepte

Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt kommen überall dort vor, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten: neben der eigenen Familie oder der Schule etc. erleben junge Menschen dies auch in Einrichtungen und bei Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Umso wichtiger ist ein bewusster Umgang und eine klare Haltung, die Grenzen anspricht und für ihre Einhaltung Sorge trägt. Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ort nachhaltig wirken und in den Organisationen auch strukturell verankert werden kann, braucht es aber einen vereinbarten und verbindlichen Plan: ein Schutzkonzept. 
Die Arbeitshilfe des PJW »Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit« unterstützt in dem Bemühen, ein passgenaues Schutzkonzept für Einrichtungen/ Angebote zu entwickeln. Die Arbeitshilfe soll als Leitfaden dienen, in sieben aufeinander folgenden Arbeitsschritten ein insgesamt acht Bausteine umfassendes Konzept zu entwickeln bzw. schon vorhandene Bestandteile eines Schutzkonzeptes weiter auszubauen oder ggf. nachzubessern.

Download der Broschüre unter: https://www.pjw-nrw.de/service/publikationen/broschueren-und-arbeitshilfen#c881

 

Quelle: Webseite des Paritätischen Jugendwerks NRW, Wuppertal. https://www.pjw-nrw.de (aufgerufen am 27. Oktober 2021)

miniKIM-Studie: Streamingangebote im Alltag der Kleinkinder angekommen

minikim 2020

Mit der miniKIM-Studie 2020 legt der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) nach 2012 und 2014 zum dritten Mal Basisdaten zur Mediennutzung von Kindern im Alter zwischen zwei und fünf Jahren vor. Für die Studie wurden insgesamt 600 Haupterzieher/-innen zum Medienverhalten ihrer Kinder online befragt.

Eines der zentralen Ergebnisse der Studie ist, dass rund die Hälfte der Kinder sich bereits Sendungen über kostenpflichtige Streamingdienste wie beispielsweise Netflix anschaut. 38 Prozent nutzen kostenfreie Videoportale wie YouTube. Knapp ein Drittel der Kinder sieht mindestens wöchentlich Sendungen in Mediatheken, über Webseiten oder Apps der Sender. Auch die Lieblingssendungen der Kinder – Platz eins »Paw Patrol« gefolgt von »Peppa Wutz« – werden von den Kleinen vorrangig über Mediatheken, Apps, Streaming-Dienste oder auf YouTube etc. angeschaut.
Laut Befragung sind neun von zehn Haupterzieher/-innen der Meinung, das Internet sei für Kinder gefährlich und dass Kinder nur im Netz unterwegs sein sollten, wenn auf dem PC ein spezielles Filterprogramm installiert ist. Auch bei der Nutzung von Streamingdiensten sei es wichtig, dass die genutzten Geräte und Programme richtig eingestellt sind und die Nutzung mit medienerzieherischen Maßnahmen unterstützt wird. 44 Prozent der Haupterzieher/-innen kennen allerdings keine Filterprogramme und über ein Viertel weiß nicht, wo man sich zu diesem Thema informieren kann.

Die gesamte miniKIM-Studie 2020 findet sich zum Download auf der Webseite des mpfs.

 

Quelle: Pressemeldung des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest, Stuttgart, 28. Oktober 2021

Fachtagung: Radikal, Fundamentalistisch, Anders – Fachkräfte im Kontakt

Im Rahmen des Projekts »Radikal, fundamentalistisch, anders – Fachkräfte im Kontakt (RaFiK)« findet am 16. November 2021 in Fulda eine Fachtagung statt, die Hinweise zum Umgang mit verschiedenen demokratiefeindlichen Milieus und zur Bewältigung praktischer und ethischer Dilemmata geben soll. Die Tagung wird von SOCLES, dem DJI und cultures interactive veranstaltet.
Die Tagung ist Teil des Projekts RaFiK. Im Rahmen des Projekts wird erforscht, wie die Kinder- und Jugendhilfe auf sich radikalisierende sowie extremistische Familien reagiert bzw. reagieren kann. In der Projektbeschreibung heißt es dazu:
Die Fachtagung wird von den Kooperationspartnern SOCLES – International Center for Socio-Legal Studies, Deutsches Jugendinstitut (DJI) und cultures interactive. Verein zur interkulturellen Bildung und Gewaltprävention (ci) veranstaltet. Sie gibt Fach- und Leitungskräften Hinweise zur Bewältigung praktischer und ethischer Dilemmata im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern, die radikalisierten Überzeugungen anhängen oder gewaltbereit extremistisch sind. Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz des Projekts kommen bei der Tagung Fachkräfte aus Jugendämtern, Schulen sowie den verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe und Fachkräften aus der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung mit Expert/-innen aus beiden Bereichen ins Gespräch. Die Programmpunkte umfassen dabei unter anderem Vorträge und Arbeit in Arbeitsgruppen.

Podcast zur Einstimmung vorab: In seinem hauseigenen Podcast »Recht trifft soziale Wirklichkeit – Der SOCLES-Podcast« stellt SOCLES zentrale Ergebnisse seiner Forschungsarbeit vor, wobei es in der ersten Staffel um das RaFiK-Projekt geht. In fünf Folgen spricht Moderator Leon Andrea Brandt mit je einem Mitglied aus dem Forschungsteam sowie einer Jugendamtsfachkraft. Die Bandbreite reicht dabei vom religiös-weltanschaulichen Erziehungsrecht der Eltern im Verhältnis zum Kindeswohl über die zentralen Funktionsweisen und Herausforderungen der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit bis hin zu ersten Einblicken in das erhobene Datenmaterial und die konkrete Schilderung eines sog. »Rückkehrer/-innenfalles«.

Mehr Informationen zum RaFiK-Projekt unter https://www.cultures-interactive.de/de/rafik.html  

 

Quelle: SOCLES – International Center for Socio-Legal Studies, cultures interactive. Verein zur interkulturellen Bildung und Gewaltprävention (ci)

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