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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 5 vom 18.04.2024

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

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Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

KJug 2-2024

KJug

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richtigen Schritt unternommen. Denn Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger kriminalisiert werden für ein jugend- /entwicklungstypisches Verhalten wie das Sexting.
Der § 184b ist aber nicht der einzige reformbedürftige Paragraf im deutschen Sexualstrafrecht. Auch die Paragrafen 184c und 176b müssen an aktuelle Entwicklungen und die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen angepasst werden.
Die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Ausgabe von KJug zeigen den Reformbedarf aus Sicht der Rechtsprechung, aber auch aus Sicht der Medien- und Sexualpädagogik auf. Wie so oft greifen im Jugendschutz nämlich gesetzliche und pädagogische bzw. präventive Aspekte am besten, wenn sie parallel bzw. ergänzend gedacht werden. Wie wichtig die Sensibilisierung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Eltern und pädagogischen Fachkräften bei diesem Thema ist, wird darüber hinaus deutlich.

Sünje Andresen: Zwischen Schutz und Selbstbestimmung. Eine kritische Untersuchung des Paragrafen § 184c StGB im Sexualstrafrecht

Dinah Huerkamp: Der Fluch und Segen eines präventiven Internetstrafrechts. Am Beispiel des Cybergroomings unter Berücksichtigung alternativer Regelungsansätze

Prof. Dr. Gabriele Kokott-Weidenfeld: Wie weit reicht der Schutzschirm? Altersregelungen im Sexualstrafrecht

Lea Peters: »Der Begriff ›Pornographie‹ verharmlost, dass es sich um einen Straftatbestand und sexualisierte Gewalt/Missbrauch handelt.«

Silke Knabenschuh: Sexualisierte Peer-Gewalt im digitalen Raum. Geschlechtsspezifische Auswirkungen und Handlungsimpulse für die Prävention

Alexandra Heuwerth, Dr. Katja Bach: »Be Strong«. Ein Projekt mit Kindern und Jugendlichen zu den Themen Pornografie, Sexting und Cybergrooming

Torsten Krause: Jugendmedienschutz: (How to) Do the Right Thing (Fachbeitrag)

Zoë Kittelmann: Suizidalität und Selbstverletzung auf TikTok (Aus der Hochschule)

Teresa Lütgemeier, Prof. Dr. Lasse Gundelach: Inklusiver Kinderschutz im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz? Ein Blick auf die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses (Recht)

Die Ausgabe 2-2024 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel »Sexting & Co. im Sexualstrafrecht« ist zum Preis von 16,- € zu beziehen beim Herausgeber, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin • material@bag-jugendschutz.dewww.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 17. April 2024

Anhörung zu Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte

Fälle wie die einer Mutter, die vor Kinderpornos warnte und eine Bewährungsstrafe bekam, soll es nicht mehr geben. Darüber waren sich bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 10. April 2024, die Sachverständigen einig. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung »Zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« (20/10540). Im erwähnten Fall hatte eine Mutter andere Eltern vor Kinderpornografie gewarnt, die unter Jugendlichen kursierte. Da sie dabei Beweisbilder mitschickte, hatte sie wegen Verbreitung von Kinderpornografie eine Bewährungsstrafe erhalten.
Der Strafrahmen war erst zum 1. Juli 2021 verschärft und die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben worden. Damit wurden die Delikte vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft. Nach Ansicht aller Sachverständigen wie auch der fragestellenden Abgeordneten ist der Gesetzgeber damit, wie es die Ausschussvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) ausdrückte, »übers Ziel hinausgeschossen«.
Der Ravensburger Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Boger erläuterte, dass die Strafermittler seit der Reform auch »bei Fällen mit geringstem Unrechtsgehalt« an der Einstellung der Verfahren gehindert seien. Dies verzögere auch die Ermittlungen bei schweren Fällen, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Alexander Poitz, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, führte aus, dass die Behörden seitdem mit »harten Ermittlungsmaßnahmen« wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen »zum Teil ahnungslose Personen« vorgehen müssten. Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass sie vor der Reform 2021 vor genau solchen Folgen gewarnt hätten.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Höchststrafen beibehalten, die Mindeststrafen aber je nach Tatbestand auf sechs beziehungsweise drei Monate senken. Dem damit verbundenen Ziel stimmten alle Sachverständigen im Grundsatz zu. »Die Praxis ruft nach dieser Reform«, erklärte der Hanauer Staatsanwalt Oliver Piechaczek als Vertreter der Deutschen Richterbunds.
Mehrere Experten bezeichneten die bestehende Regelung als verfassungswidrig, da sie gegen das »Übermaßverbot« bei der Strafverfolgung verstoße, und verwiesen auf eine anhängige Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Allerdings gab der Ehrenvorsitzende des Vereins Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung, Rainer Becker, zu bedenken, dass Deutschland mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung gegen eine EU-Richtlinie verstoßen könnte, die jegliche Kinderpornografie als schwere Straftat einstuft. Der Sachverständige schlug deshalb vor, stattdessen bestimmte Tatmerkmale als minderschwere Fälle mit entsprechend niedrigerem Strafrahmen einzustufen und andere, wie den eingangs dargestellten, ganz von der Strafverfolgung ausnehmen.
Einen solchen »Tatbestandsausschluss« sieht die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, allerdings kritisch. Auch bei einem »Unrechtsgehalt am untersten Rand« brauche es erst einmal die Möglichkeit für die Strafverfolger, den Fall zu prüfen, um ihn angemessen beurteilen zu können. Die Strafrechtlerin Anja Schmidt von der Goethe-Universität Frankfurt am Main pflichtete ihr bei mit dem Hinweis, dass auch bei der Weitergabe von Abbildungen durch Eltern oder Lehrer an andere Erziehungsberechtigte die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Kindes verletzt würden. Die Sachverständige gab aber zu bedenken, ob die Mindeststrafe mit dem Gesetzentwurf weit genug abgesenkt würde, etwa in Fällen, in denen ein Jugendlicher es versäumt hat, automatisch heruntergeladene Inhalte sofort zu löschen.
Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass eine Auflistung von Tatbeständen, die eine Strafverfolgung ausschließen, auch neue Schlupflöcher für Täter schaffen könne. Sie könnten etwa strafbares Material verbunden mit geheuchelten Warnungen weiterverbreiten.
Jenny Lederer vom Deutschen Anwaltverein verwies auf einen bestehenden Ausnahmetatbestand im Strafrecht bei sexuellen Handlungen zwischen Minderjährigen. Sie schlug vor, diese Regelung auf damit verbundene Abbildungen zu übertragen.
Nach Ansicht von Maja Wegener, der Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, ist solches »konsensuales Sexting« kein Delikt, sondern gehöre zum Entwicklungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Damit stieß sie aber auch auf Widerspruch mit dem Hinweis, dass so entstandene Bilder später auch zum Nachteil der Betroffenen verwendet werden könnten.
Auch die Einführung von minderschweren Fällen stieß mehrheitlich auf Ablehnung. Der Tübinger Strafrechtsprofessor Jörg Eisele verwies darauf, dass damit keine Einstellung von Verfahren erreicht werde. Deshalb sei die von der Bundesregierung vorgeschlagene Senkung der Mindeststrafe der richtige Weg.
Beate Naake vom Kinderschutzbund regte mit Zustimmung mehrerer anderer Sachverständiger an, den Begriff »Kinderpornografie« aus dem Strafrecht zu verbannen. Der Begriff Pornografie suggeriere eine Einvernehmlichkeit, von der bei den Delikten, um die es hier gehe, gerade nicht ausgegangen werden könne.

Die Anhörung im Video sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/991610-991610

Der Bericht zur ersten Lesung findet sich auf das-parlament.de: https://www.das-parlament.de/inland/recht/mindeststrafe-fuer-kinderpornographie-delikte-soll-sinken

 

Quelle: hib-Meldung (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-992354), Berlin, 10. April 2024

PKS 2023: Tatmittel Internet – Kriminalität digitalisiert sich weiter

Die Zahl der Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, steigen weiter: Im Jahr 2023 wurden 398.497 Fälle erfasst. 2022 waren es 396.184 und 2021 383.469 Fälle. Knapp ein Drittel der hier erfassten Straftaten machen der Warenbetrug (79.430 Fälle) und der sonstige Warenkreditbetrug (49.128 Fälle) aus.
Die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte bzw. Missbrauchsdarstellungen über soziale Netzwerke oder Messenger nimmt ebenfalls einen großen Anteil beim Tatmittel Internet ein. Der Straftatbestand Verbreitung, Erwerb, Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Inhalte macht mit 41.145 Fällen 10,3 Prozent der Gesamtstraftaten mit dem Tatmittel Internet aus. Damit ist die Anzahl der Straftaten in diesem Bereich erneut gestiegen; 2022 waren es noch 38.499 Fälle (2021:31.383). Demgegenüber fiel jedoch die Zahl der hierzu ermittelten Tatverdächtigen im Vergleich zu den Vorjahren – von 33.327 (2022) und 28.661 (2021) auf 21.714 Tatverdächtige im Jahr 2023. Dies könnte ein Hinweis auf eine weitere »Professionalisierung« der Szene sein: Weniger Täterinnen und Täter, die aber umso mehr kinderpornografische Inhalte erstellen und verbreiten.
Weiterhin besorgniserregend: Der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen steigt weiter von 40,7 im Vorjahr auf 42,1 Prozent. Es wurden 8.857 Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und 4.724 Kinder (unter 14 Jahre) als Tatverdächtige ermittelt. Kinder und Jugendliche werden dabei oft unwissentlich zu Tätern. Denn ihnen ist oft nicht bewusst, dass schon der Besitz dieser Inhalte eine Straftat ist. Werden diese z.B. in Messengergruppen geteilt und automatisch auf dem Smartphone gespeichert, machen sich alle Empfänger strafbar, weil sie damit im Besitz kinderpornografischer Darstellungen sind.
Die Polizeikampagne »SOUNDS WRONG« klärt junge Menschen und ihr erwachsenes Umfeld über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. Unter www.soundswrong.de erfahren Sie auch, was Sie tun können, wenn Sie auf Missbrauchsdarstellungen im Internet treffen.

 

Quelle: Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart, 10. April 2024

Neue Studie von WHO/Europa: Jedes sechste Schulkind erlebt Cyber-Mobbing

WHO

Am 27. März veröffentlichte WHO/Europa den zweiten Band der Studie über das Gesundheitsverhalten von Kindern im schulpflichtigen Alter (HBSC-Studie), dessen Schwerpunkt auf verschiedenen Formen von Mobbing und Gewalt unter gleichaltrigen Jugendlichen in 44 Ländern und Regionen liegt.
Während die Trends beim Mobbing in der Schule insgesamt seit 2018 stabil geblieben sind, hat das Cyber-Mobbing zugenommen und wird durch die zunehmende Digitalisierung der Interaktionen junger Menschen verstärkt – mit potenziell tiefgreifenden Auswirkungen auf das Leben junger Menschen.

Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Studie zählen:

Mobbing gegen andere in der Schule: Im Durchschnitt beteiligen sich 6% der Jugendlichen an Mobbing gegen andere in der Schule. Solche Verhaltensweisen sind unter Jungen (8%) häufiger als unter Mädchen (5%).
Von Mobbing in der Schule betroffen: Etwa 11% der Jugendlichen waren in der Schule von Mobbing betroffen; hier gibt es keinen nennenswerten Unterschied zwischen Jungen und Mädchen.
Cyber-Mobbing gegen andere: Etwa 12% der Jugendlichen (jeder Achte) gaben an, Cyber-Mobbing gegen andere begangen zu haben. Jungen (14%) berichten häufiger von Cyber-Mobbing als Mädchen (9%). Dies spiegelt insbesondere einen Anstieg gegenüber 2018 wider, als der Anteil der Jungen bei 11% und der der Mädchen bei 7% lag.
Von Cyber-Mobbing betroffen: 15% der Jugendlichen (etwa jeder Sechste) haben Cyber-Mobbing erlebt, wobei die Quoten zwischen Jungen (15%) und Mädchen (16%) sehr ähnlich sind. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2018 von 12% auf 15% bei Jungen und von 13% auf 16% bei Mädchen.
Körperliche Auseinandersetzungen: Etwa ein Zehntel der Jugendlichen waren an körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt, wobei es hier einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern gibt: 14% der Jungen gegenüber 6% der Mädchen.
Geschlechtsspezifische Trends und Lösungen: Die Ergebnisse verdeutlichen geschlechtsspezifische Unterschiede beim Mobbing-Verhalten. So neigen Jungen eher zu Aggressionen und körperlichen Auseinandersetzungen, was die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen zur Emotionsregulierung sowie von positiven sozialen Interaktionen unterstreicht. Umgekehrt erfordert die Zunahme von Mobbing unter Mädchen, insbesondere durch Cyber-Mobbing, gezielte geschlechtsspezifische Lösungen, die digitale Sicherheit, Empathie und eine integrative Schulkultur fördern.
Cyber-Mobbing: ein wachsendes Problem: Cyber-Mobbing stellt die Jugendlichen vor besondere Probleme, die über die Schultore hinaus in die vermeintliche Sicherheit ihres Zuhauses und Privatlebens reichen. Die neuesten Daten für den Zeitraum 2018 bis 2022 zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von Cyber-Mobbing. Angesichts der Tatsache, dass Jugendliche immer mehr Zeit im Internet verbringen, verdeutlichen diese Zahlen, wie dringend notwendig es ist, dass Pädagogen, Eltern, Kommunalpolitiker und andere Entscheidungsträger Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz und Sicherheit ergreifen.
Mobilisierung von maßgeblichen Akteuren für evidenzbasierte Interventionen: Die Ergebnisse der HBSC-Studie unterstreichen die Komplexität von Mobbing und Gewalt durch gleichaltrige Jugendliche, aber auch, in welchem Maße gesellschaftliche, kulturelle und technologische Faktoren solche Verhaltensweisen prägen. Mit seinem detaillierten Überblick über aktuelle Trends und Herausforderungen bietet der Bericht den Akteuren auf allen Ebenen eine wertvolle Orientierungshilfe bei ihren Bemühungen, Gesundheit und Wohlbefinden junger Menschen in Europa, Zentralasien und Kanada zu verbessern.
Investitionen in evidenzbasierte Maßnahmen zur Bekämpfung von Mobbing und Gewalt unter Gleichaltrigen fördern nicht nur das Wohlbefinden von Jugendlichen, sondern bringen auch einen breiteren gesellschaftlichen Nutzen, etwa durch geringere Gesundheitskosten in Verbindung mit psychischen Problemen und auch durch höheren Schulerfolg.

Die Studie zum Gesundheitsverhalten von Kindern im schulpflichtigen Alter: Dieser umfassende internationale Bericht stützt sich auf Daten von rund 279 000 Jugendlichen im Alter von 11, 13 und 15 Jahren aus insgesamt 44 Ländern und Regionen. Sein zweiter Band liefert wichtige Einblicke in den Themenkomplex Mobbing, Cyber-Mobbing und körperliche Gewalt. Die HBSC-Studie ist eine länderübergreifende Studie, die in Zusammenarbeit mit WHO/Europa durchgeführt wird. Die alle vier Jahre durchgeführte Untersuchung soll Einblicke über Gesundheit und Wohlbefinden von Jugendlichen und über ihr soziales Umfeld geben und Informationen für Politik und Praxis liefern, um das Leben junger Menschen zu verbessern. Die neueste Studie beinhaltet enorm wertvolle Informationen über Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Jugendlichen im Alter von 11, 13 und 15 Jahren.

 

Quelle: https://www.who.int/europe/de/news/item/27-03-2024-one-in-six-school-aged-children-experiences-cyberbullying--finds-new-who-europe-study, Kopenhagen, 27. März 2024 (aufgerufen am 15.04.2024)

Aufruf für mehr jugendgerechte Mobilität

Denkwerkstatt appelliert an Verkehrspolitik und fordert mehr Jugendbeteiligung

jugendgerecht mobil

Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt Jugendgerechte Mobilitätspolitik appellieren anlässlich der Verkehrsministerkonferenz am 17./18. April 2024 an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen, künftig Jugendinteressen in der Verkehrspolitik stärker als bisher zu berücksichtigen und Jugendliche selbst an Planung und Umsetzung zu beteiligen.
Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt haben Herausforderungen und Lösungsansätze für jugendrelevante Mobilitätsthemen festgehalten. Jugendliche erwarten, dass die Mobilitätspolitik im Einklang mit den planetaren Grenzen gestaltet wird und die deutschen Klimaziele auch im Verkehrssektor eingehalten werden. Zudem wollen sie sicher, selbstständig und zuverlässig ihre Wohn- und Freizeitorte erreichen – unabhängig von ihren Eltern.
Dafür braucht es einen kostengünstigen und zweckdienlichen ÖPNV ebenso wie eine gut ausgebaute Rad- und Fußwegeinfrastruktur, klug verschränkte Mobilitätssysteme und die Berücksichtigung der Interessen aller Jugendlicher in Stadt und Land. Unerlässlich hierfür ist die Beteiligung junger Menschen an den Planungs- und Umsetzungsprozessen in Stadt, Land und Bund, wenn die Weichen für die kommenden Jahrzehnte gestellt werden.

Der vollständige Appell »Jugendinteressen in der Verkehrspolitik berücksichtigen: Mobil sein und ankommen – jetzt und in Zukunft!« ist online verfügbar unter www.jugendgerecht-mobil.de.

Zum Hintergrund: An der Denkwerkstatt »Jugendgerechte Mobilitätspolitik« wirkten Expert:innen verschiedener Verbände, Behörden und Organisationen aus den Bereichen Mobilität und Jugendpolitik mit. Die Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik bearbeitet in der Projektlaufzeit 2023-2025 gemeinsam mit Expert:innen verschiedenster Politikfelder jugendpolitische Gegenwarts- und Zukunftsthemen, um die Perspektiven junger Menschen in den Dialog zu Gegenwart und Zukunft unserer Gesellschaft einzubringen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin, 9. April 2024

Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe

DiJUF

Die Mitglieder des Institutsrats des DIJuF Heinz Müller (Geschäftsführer ism gGmbH, Mainz), Judith Osterbrink (Leiterin StJA Kassel), Matthias Röder (Leiter KrJA Darmstadt-Dieburg) und Maik Zilling (Leiter KrJA Peine) haben einen Beitrag »Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn strukturelle Fragen ausgeblendet und schnelle Lösungen zum Problem werden« verfasst, der – ohne die Situation zu beschönigen – zu einer konstruktiven Perspektive auf den Fachkräftemangel einlädt und konkrete Ideen zum Weiterdenken entwickelt.

Download unter Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn strukturelle Fragen ausgeblendet und schnelle Lösungen zum Problem werden

 

Quelle: Meldung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Heidelberg, 28. März 2024

29.600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022

6.200 öffentliche und 23.400 freie Träger beschäftigen insgesamt 274.800 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
Bundesweit 10.700 betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie Heime oder sonstige betreute Wohnformen

Zum Stichtag 15. Dezember 2022 haben bundesweit rund 29.600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrgenommen. Davon waren 6.200 öffentliche Träger (z. B. Jugendämter, Landesjugendämter, Gemeinden) und 23.400 freie Träger (z. B. Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, aber auch kleinere Vereine oder GmbHs). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, beschäftigten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe 274.800 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal. Davon waren 76.300 Personen bei Trägern der öffentlichen und 198.500 bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Rund drei Viertel des Personals (75,3 % bzw. 206.900) waren Frauen. Nicht mitgezählt werden jeweils Personen, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind.

103.600 Personen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig: 103.600 Personen waren in sogenannten betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Heime und sonstige betreute Wohnformen, Eltern-Kind-Einrichtungen, Internate und Tagesgruppen) als pädagogisches oder Leitungspersonal beschäftigt. Mit 91,8 % war die überwiegende Mehrheit davon pädagogisch tätig. Zudem arbeiteten 55.700 Personen im Bereich der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Jugendarbeit, Familienberatung, ambulante Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe; ohne schulbezogene Angebote), weitere 43.000 waren im Bereich schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Darüber hinaus waren 35.800 Personen mit Aufgaben im Bereich der Verwaltung, Planung, Steuerung, Finanzierung, Qualitätssicherung und -entwicklung betraut.

Einrichtungen fast ausschließlich in freier Trägerschaft: Von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wurden insgesamt 10 700 betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII betrieben (ohne Kindertagesein­richtungen). Die überwiegende Mehrheit (95,9 %) dieser Einrichtungen befand sich in freier Trägerschaft. Die übrigen 4,1 % der Einrichtungen wurden von öffentlichen Trägern betrieben. Zum Stichtag 15. Dezember 2022 standen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 15.200 Gruppen oder Betreuungsformen mit insgesamt 154.400 genehmigten Plätzen zur Unterbringung oder Betreuung junger Menschen zur Verfügung. 140.000 Plätze oder 90,7 % davon waren tatsächlich belegt.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_129_225.html, aufgerufen am 03. April 2024

Kinder schützen leicht erklärt!

Kinder

Alle Eltern sind verschieden. Aber alle Eltern sollen wissen: So kann ich mein Kind vor Gewalt schützen. Deswegen hat AMYNA ein Heft in Leichter Sprache geschrieben. Damit sollen Eltern mit Lernschwierigkeiten oder Eltern die gerade Deutsch lernen erreicht werden.
Wichtig ist: Alle Kinder brauchen Schutz. Für einen guten Schutz muss das Alter der Kinder beachtet werden. Das Heft hat Tipps für Eltern mit Kindern von 0 – 6 Jahren.
Im ersten Kapitel – Was Eltern wissen sollen – wird erklärt was kindliche Sexualität und sexueller Missbrauch ist. Eltern wird erklärt was wir über Täter:innen wissen. Im zweiten Kapitel – Tipps für Eltern zur Prävention – sind 11 Tipps für Eltern beschrieben. Sie helfen Eltern Kinder besser zu schützen. Im dritten Kapitel – dort bekommen Eltern Hilfe – sind wichtige Ansprechpartner:innen zusammengestellt. Es wird erklärt, wie eine Beratungsstelle helfen kann und wo diese zu finden sind.

 Autorin: Petra Straubinger
Weitere Informationen unter https://amyna.de/wp/broschuere-kinder-schuetzen-leicht-erklaert/

 

Quelle: AMYNA e.V. – Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch, München, https://amyna.de (aufgerufen am 15.04.2024)

Wir machen uns stark ... #UNDDU

Sexualisierte Gewalt unter gehörlosen / hörgeschädigten Jugendlichen

unddu

Interaktive Fachkonferenz am 22. / 23. Mai 2024 in Berlin

Innocence in Danger e.V. hat seit 2020 – gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend – mit vielen Kooperationspartner:innen in verschiedenen Etappen das ganzheitliche Modellprojekt #UNDDU? aufgelegt.

Nach einer weiteren Förderung des BMFSFJ entwickelte Innocence in Danger das Projekt in intensiver Zusammenarbeit mit Sinneswandel gGmbH Berlin für taube / hörgeschädigte Jugendliche, deren (taube / hörgeschädigte) Eltern+ sowie taube / hörgeschädigte Fachkräfte weiter.
Die Ergebnisse werden auf einer bundesweiten, interaktiven und hybriden Fachkonferenz vorgestellt.

Weitere Informationen unter https://unddu-portal.de/de/workshops/unddu-fachkonferenz-2024-anmeldung

 

Quelle: Meldung von Innocence in Danger e.V., Berlin, 08. April 2024

Blickpunkt Kinder- und Jugendschutz

Blickpunkte

In der Reihe Blickpunkt Kinder- und Jugendschutz sind bisher 5 Ausgaben erschienen:

Gewalt im Netz« – Sexting, Cybermobbing & Co.
Berlin 2015. 204 S., Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-049233-4

Jugendschutz geht zur Schule! Kinder- und Jugendschutz als Aufgabe der Schulsozialarbeit.
Berlin 2016. 164 Seiten, Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-055461-2

Extrem … Radikal … Orientierungslos !? Religiöse und politische Radikalisierung Jugendlicher.
Berlin 2017. 172 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-058505-0.

Kinder suchtkranker und psychisch kranker Eltern.
Berlin 2019. 256 Seiten, Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-064712-3

Sexualisierte Gewalt in digitalen Medien. Eine Sammlung von Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis.
Berlin 2021. 184 Seiten, Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-071509-9

Weitere Informationen und Bezug unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/blickpunkt

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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