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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 6 vom 08.05.2024

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

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 und 

17. Kinder- und Jugendbericht

DJI

Der 17. Kinder- und Jugendbericht gibt einen Überblick über die Lage der jungen Generation und die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Über beides tauschten sich Bundesjugendministerin Lisa Paus sowie die Mitglieder der unabhängigen Sachverständigenkommission und der Geschäftsstelle am Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Anschluss an die Übergabe in Berlin am 22. April aus. Im Herbst 2024 wird der Bericht gemeinsam mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt und veröffentlicht.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hatte im Juni 2022 im Namen der Bundesregierung 14 Sachverständige damit beauftragt, den 17. Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Nachdem die Kommissionen der vorangegangenen Berichte jeweils ein spezifisches Thema zu bearbeiten hatten, soll der 17. Kinder- und Jugendbericht wieder einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Lage der jungen Generation geben.

Die Geschäftsführung für diesen Bericht liegt wie in den Berichten zuvor beim DJI. Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Sachverständigenkommission bei ihrer Arbeit inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen und ihr fachlichwissenschaftlich zuzuarbeiten.

 

Quelle: Meldung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), München, 22. April 2024

Studie: Junge Menschen in Deutschland sorgen sich um ihre Zukunft

Die siebte Auflage der Trendstudie »Jugend in Deutschland« sieht wachsende psychische Belastung und Rechtsruck unter den 14- bis 29-Jährigen. Die junge Generation in Deutschland ist so pessimistisch wie nie zuvor. Das zeigen die Ergebnisse der Trendstudie »Jugend in Deutschland«, welche einen Einblick in die Lebens- und Gefühlswelt der 14- bis 29-Jährigen bietet. Auch knapp zwei Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie machen sich junge Menschen Sorgen um ihre Gesundheit und die wirtschaftliche Situation in Zukunft und Gegenwart. Rechte Parteien wie die AfD finden mehr Anklang unter den befragten jungen Menschen. Einer der Autoren der Studie ist Klaus Hurrelmann, Professor für öffentliche Gesundheit und Bildung an der Hertie School. »Wir können von einem deutlichen Rechtsruck in der jungen Bevölkerung sprechen. Das schlägt sich in den politischen Präferenzen der 14- bis 29-Jährigen nieder. Während die Parteien der Ampel-Regierung in der Gunst immer weiter absinken, hat die AfD besonders großen Zulauf«, so Hurrelmann. Gründe hierfür sieht das Studienteam in der Unzufriedenheit junger Menschen mit ihrer Lebenssituation und den politischen Verhältnissen. 65% der Befragten machen sich Sorgen auf Grund der Inflation, 54% besorgt der teure Wohnraum und 48% haben Angst vor Altersarmut. In puncto gesellschaftlicher Zusammenhalt fürchten 49% der jungen Menschen eine gesellschaftliche Spaltung und 41% ist besorgt über die Aufnahme von geflüchteten Menschen.
Krisen beeinflussen die psychische Gesundheit: Drei Jahre nach der Corona-Pandemie zeigt die Studie auch den anhaltenden Erschöpfungszustand junger Menschen auf. Die jungen Befragten geben an, unter Stress (51%), Erschöpfung (36%) und Hilflosigkeit (17%) zu leiden. Elf Prozent sind in psychischer Behandlung. Im Vergleich zu den Vorgängerstudien sind einige Werte zu Sorgen und Ängsten gestiegen.
Dass die 14- bis 29-Jährigen bereit sind, etwas zu verändern, verrät die Studie ebenfalls. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Arbeitswelt. Laut den Befragungsergebnissen haben junge Menschen eine klare Vorstellung von wünschenswerten Arbeitsbedingungen und sind nicht bereit, die gleichen Bedingungen ihrer Eltern und dem aktuellen Status Quo zu übernehmen. Gleichzeitig erwarten sie eine Reform von Bildung, Politik und Wirtschaft, z.B. eine umfassende Digitalisierung, den Schutz der Umwelt oder der Bildungsmöglichkeiten. 
 

Quelle: Junge Menschen in Deutschland sorgen sich um ihre Zukunft | Hertie School (hertie-school.org), 23. April 2024

Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.
Zentrale Koordinierungsstelle geplant: Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit: Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

 

Quelle: Meldung des Bundesrats, Berlin, 26. April 2024

Handy, Tablet und Co: Kleine Kinder haben mehr Zugang zu smarten Geräten

minikim

Knapp ein Viertel der Kinder zwischen zwei und fünf Jahren nutzen täglich smarte Geräte wie Handys, Tablets, Laptops oder Sprachassistenten. Das zeigen erste Ergebnisse der Studie miniKIM 2023 über die Mediennutzung von Kleinkindern.
89 Prozent der Mütter und Väter in Deutschland interessiert der Umgang von Kindern mit Medien, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Dieses Thema steht damit an dritter Stelle nach Erziehung und Gesundheitsfragen. Die Studie miniKIM 2023 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) hat genau das näher untersucht: Insgesamt wurden 600 Haupterziehende von 2- bis 5-Jährigen zur Mediennutzung ihrer Kinder befragt. In diesem Alter nutzen 23 Prozent der Mädchen und Jungen bereits täglich mindestens ein Gerät mit Internetzugang wie Smartphones, Tablets, Laptops oder Sprachassistenten. Nimmt man Mediatheken, Streaming-Dienste, Computerspiele oder Apps dazu, sind es 44 Prozent, die täglich digitale Angebote nutzen.
»Was die Medienausstattung der Haushalte betrifft, sind deutlich mehr Sprachassistenten zuhause verfügbar. Auch hat eine steigende Anzahl Familien ein Abo bei einem Pay-TV-Anbieter oder einem Streamingdienst«, erklärt miniKIM-Studienleiter Thomas Rathgeb die Veränderungen seit der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2020. Inzwischen haben vier von fünf Familien mit Kleinkindern ein Streaming-Abo. Gegenüber 2020 hat auch der direkte Zugang der Kinder zu smarten Geräten zugenommen. Mit einer Steigerung um 50 Prozent hat nun jedes fünfte Kleinkind ein eigenes Tablet zur Verfügung, bei den Vorschulkindern (4-5 Jahre) sind es bereits 28 Prozent. Ebenso ist der Zugang der Kinder zu einem Streaming-Abo von acht auf aktuell 13 Prozent angestiegen. Jedes zehnte Kind im Alter von zwei bis fünf Jahren hat nach Angaben der Eltern bereits ein eigenes Handy oder Smartphone. Laut Studienleiter Rathgeb haben Familien eine sehr umfangreiche Medienausstattung. Indem Eltern diese Medien zunehmend auch kleinen Kindern zugänglich machten, wachse aber auch deren Verantwortung, die Mediennutzung zu begleiten und altersgerecht zu gestalten.
Erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt »Kindgerechte Zugänge zum Internet« der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zeigen, dass auch jüngere Kinder sich mittels digitaler Medien mit Gleichaltrigen austauschen und gemeinsam spielen und lernen möchten. Kinder beim Aufwachsen in einer digitalen Gesellschaft zu begleiten und von klein auf zu fördern, ist eine Anforderung an die frühkindliche Bildung, mit der sich Politik und Wissenschaft ebenso auseinandersetzen wie pädagogische Fachkräfte in der Praxis vor Ort. In einem mehrjährigen Forschungs- und Praxisprojekt haben sich die Stiftung Ravensburger Verlag und die Stiftung Digitale Chancen mit der Medienerziehung im Dialog von Kita und Familie befasst.

Weitere Informationen: https://cdn.micro.ravensburger.com/content/wcm/mediadata/pdf/Stiftung/Unsere%20Projekte/Medienerziehung/Fachkongress%20Berlin%20April%202024/miniKIM2023_26042024.pdf

 

Quelle: Fachkongress Frühkindliche Medienbildung (stiftung-ravensburger.de), 26. April 2024

DHS Jahrbuch Sucht 2024

Jahrbuch

Was besagen aktuelle Daten zum Konsum von Cannabis und Tabak? Warum gibt es neue Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol statt der bisherigen Grenzwerte? Wie hat sich die Zahl der Todesfälle durch den Konsum legaler und illegaler Drogen entwickelt? Welches sind die häufigsten Formen internetbezogener Verhaltenssüchte? – Das jetzt veröffentlichte DHS Jahrbuch Sucht 2024 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) bietet Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen, bündelt Zahlen und Fakten und greift sucht- und drogenbezogene Themen der Zeit auf. 

Das DHS Jahrbuch Sucht 2024

  • fasst die neuesten Statistiken zum Konsum von Tabak sowie zu Glücksspiel, Essstörungen, Delikten unter Alkoholeinfluss, Suchtmitteln im Straßenverkehr und zur Rauschgiftlage zusammen,
  • informiert über Zahlen und Fakten zum Cannabiskonsum und über Varianten Internetbezogener Störungen ,
  • gibt die wichtigsten aktuellen Ergebnisse der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) konzentriert wieder,
  • informiert über die Rehabilitation substanzbezogener Abhängigkeitserkrankungen durch die DRV
  • präsentiert die aktuellen Themen »Neue Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol – Vorzüge und Herausforderungen für die Gesundheit in einem Hochkonsumland«, »Substitutionsgestützte Behandlung von Menschen mit Opioidabhängigkeit« und »Wie die Tabakindustrie der Umwelt und dem Klima schadet«,
  • liefert ein umfangreiches Adressverzeichnis deutscher und europäischer Einrichtungen im Suchtbereich

 

Quelle: Meldung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Hamm, 24. April 2024

Gute Kinderschutzverfahren

Gute

Im Projekt Gute Kinderschutzverfahren haben die Projektpartner nicht nur einen interdisziplinären Online-Kurs erarbeitet, sondern Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun auch ein Standardwerk für die Praxis mit einer umfassenden Zusammenstellung zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Fragen der Kooperation im Kontext Kindeswohlgefährdung und familiengerichtliche Kinderschutzverfahren veröffentlicht.
Gute Kinderschutzverfahren: Tatsachenwissenschaftliche Grundlagen, rechtlicher Rahmen und Kooperation im familiengerichtlichen Verfahren. Jörg M. Fegert, Thomas Meysen, Heinz Kindler, Katrin Chauviré-Geib, Ulrike Hoffmann, Eva Schumann (Hrsg.) Springer Berlin, 06.02.2024 - 664 Seiten

 

Quelle: SOCLES NEWS, 07. Mai 2024

FSM-Beschwerdestelle prüfte über 30.000 Online-Inhalte

FSM

Immer mehr Menschen kennen und nutzen Beschwerdestellen, um problematische Online-Inhalte zu melden. Das zeigen die enorm gestiegenen Meldungen an die FSM-Beschwerdestelle im Jahr 2023.
Insgesamt gingen 30.573 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit mehr als eine Verdopplung der Meldezahlen zu verzeichnen (2022: 12.956) – ein neuer Höchststand. In 74 Prozent der Fälle (22.739 Meldungen) handelte es sich um begründete Beschwerden, d.h. um Inhalte, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen haben.
Mehr Missbrauchsdarstellungen und schnellere Löschung: Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger machten mit 57 Prozent (12.918 Fälle) den größten Anteil der begründeten Beschwerden aus. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Fälle mehr als vervierfacht (2022: 37 % - 3.224 Fälle). Dieser neue Rekord an gemeldeten Missbrauchsdarstellungen und der enorme Anstieg innerhalb eines Jahres sind besorgniserregend. Die gemeldeten Fälle gehen auch auf die Weiterleitung von Hinweisen anderer Beschwerdestellen des internationalen Netzwerks INHOPE zurück, die im Rahmen einer weltweiten Kooperation Fälle über die ICCAM-Plattform (»I see CAM - Child Abuse Material«) an die FSM melden, wenn diese auf deutschen Servern gehostet werden.
Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Positiv zu bewerten ist, dass trotz der stark gestiegenen Fallzahl die Abhilfezeit von in Deutschland gehosteten Missbrauchsdarstellungen weiter reduziert werden konnte. Von der Meldung bei der FSM-Beschwerdestelle bis zur Löschung des Inhalts vergingen im Durchschnitt 1,2 Tage (2022: 1,5 Tage). Insgesamt liegt die Entfernungsquote dieser Inhalte bei 100 Prozent.
Bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider und leitet die Meldung zusätzlich an die zuständige Partner-Hotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag vier Wochen nach Erstmeldung bei 87 Prozent (2022: 77 %).
Engagement gegen Pornografie, Hass, Gewalt und Jugendgefährdung: Die Anzahl der begründeten Beschwerden im Bereich Pornografie hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (2023: 8.889 Fälle, 2022: 4.455). Ihr Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen ist zwar mit 39 Prozent deutlich zurückgegangen (2022: 51 %), pornografische Inhalte machten damit aber dennoch den zweitgrößten Anteil der begründeten Beschwerden aus. Hierbei handelt es sich um Fälle von pornografischen Inhalten, die Kindern und Jugendlichen ohne Altersverifikationssystem (AVS) frei zugänglich waren. Ebenfalls deutlich gesunken ist der Anteil der gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte (2023: 1 % - 227 Fälle, 2022: 6 % - 486 Fälle).
Gemeldete Hasskriminalität (2023: 120 Fälle, 2022: 95 Fälle) umfasste, wie im Vorjahr, überwiegend die Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit einem Anteil von 80 Prozent. In 585 Fällen (2022: 445 Fälle) wurden Darstellungen extremer Gewalt gemeldet. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie, Verstöße gegen die Menschenwürde sowie Gewaltverherrlichung.
2023 wurden nicht nur insgesamt mehr Online-Inhalte gemeldet als im Vorjahr, es handelte sich auch häufiger um begründete Beschwerden und somit Inhalte, bei denen die Beschwerdestelle auf Grundlage der Jugendschutzgesetze aktiv werden konnte. In nur 26 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest (2022: 32 %). Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. In diesen Fällen informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

 

Quelle: Meldung der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.), Berlin, 24. April 2024

10 Jahre Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: Ein Jahrzehnt zuhören und helfen

UBSKM

Mit rund 50.000 Gesprächen in zehn Jahren ist das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch zu einem unverzichtbaren Hilfeangebot für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte geworden. Immer mehr Anrufende suchen Hilfe bei der Abklärung von (Verdachts-)Fällen. Erhöhter Hilfebedarf zeigt sich insbesondere für Jugendliche und junge Menschen bei sexualisierter Gewalt im Netz.
Im Laufe eines Jahrzehnts hat sich das das anonyme und kostenfreie Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch als die zentrale bundesweite Anlaufstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend, für Angehörige, Fachkräfte und für alle Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen oder Fragen zum Thema haben, etabliert. Rund 50.000 Gespräche seit dem Start in 2014 zeigen den großen Bedarf an diesem Angebot und spiegeln die zunehmende gesellschaftliche Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt.
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, gefördert durch die UBSKM, ist ein Angebot von N.I.N.A. e. V. – der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. In den Gesprächen geben die Berater:innen des Hilfe-Telefons eine erste fachliche Einschätzung sowie konkrete Hinweise zum möglichen weiteren Vorgehen. Ziel der Beratung ist, dass sich die Ratsuchenden sicherer fühlen im Umgang mit der Situation. Die Berater:innen informieren darüber, wie die nächsten Schritte aussehen und welche Ansprechstellen vor Ort aufgesucht werden können.
Seit 2016 werden die Gespräche, sofern die Anrufenden zustimmen, im Rahmen eines Begleitforschungsprojektes des Universitätsklinikums Ulm auch anonym wissenschaftlich dokumentiert und ausgewertet. Zentrale Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung der letzten Jahre zeigen, dass die Anrufe zu (Verdachts-)Fällen in den Jahren 2019/2020 deutlich zugenommen haben und seitdem auf einem konstanten Niveau bleiben. Bei den Personen aus dem sozialen Umfeld ist insbesondere ein Anstieg bei den Fachkräften auf 16,4% zu verzeichnen. In den ersten Jahren der Datenerhebung wurde die Familie in über 60% der berichteten Missbrauchsfälle als Tatkontext benannt, 2023 lag der Anteil noch bei 43,5%. Gleichzeitig wurden 2023 das soziale Umfeld (22,4%), der Kindergarten (7,0%) und die Schule (10,7%) vermehrt als Missbrauchskontext benannt.
Aus den Gesprächsbedarfen konnten neue Entwicklungen sowohl für die Arbeit des Hilfe-Telefons als auch der UBSKM abgeleitet und die Hilfeangebote in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden: Ergänzt wurde das Angebot des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch in den vergangenen Jahren um weitere kostenfreie Angebote wie das Hilfe-Telefon berta (2019), das bei Fragen rund um sexualisierte organisierte und auch rituelle Gewalt berät, die Online-Beratung (2021), die Fachkräfteberatung (2022), die Beratung in 19 Sprachen (2023) und die Beratung in Gebärdensprache (2024).
Unterstützung bei sexualisierter Gewalt mittels digitaler Medien: Viele Jugendliche und junge Erwachsene, die akut oft von sexualisierter Gewalt im Netz oder Peer-Gewalt betroffen sind, wenden sich an das Hilfe-Telefon. Sie nutzen vor allem die Online-Beratung. Die Berater:innen sind für die jungen Menschen da und überlegen gemeinsam mit ihnen, was möglich ist, um sie vor der Gewalt zu schützen oder diese zu beenden.
 

Quelle: Pressemitteilung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, 02. Mai 2024

Jahresstatistiken 2023 der »Nummer gegen Kummer«

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 120.271 Beratungen an den Angeboten der »Nummer gegen Kummer« durchgeführt. Jeder Anruf, jede Mail und jeder Chat wird statistisch erfasst. Die Daten vermitteln einen unverfälschten Blick auf die aktuelle Lebenssituation von Heranwachsenden und von Personen, die an der Erziehung beteiligt sind. Denn, die Angebote von Nummer gegen Kummer e.V. sind themenoffen – Kinder, Jugendliche und Eltern können sich anonym mit allen für sie wichtigen Anliegen melden. Auch die Helpline Ukraine, die seit Juni 2022 erreichbar ist, wurde mit 1.225 Beratungen im Jahr 2023 gut angenommen. Die nach wie vor hohe Inanspruchnahme unterstreicht den aktuellen Bedarf an kostenloser und anonymer Beratung.
Junge Menschen sprechen in den Angeboten der »Nummer gegen Kummer« vor allem über psychische Probleme, Beziehung zu den Eltern, Einsamkeit und Krankheit, Selbstverletzung und Suizid(-gedanken). Viele Eltern berichten am Elterntelefon häufig über ihre aktuellen Belastungen, wie Gefühle der Überforderung oder Hilflosigkeit, die Beziehung zum Kind und thematisieren Schwierigkeiten mit (Ex-)Partner:innen.
Die Beratung fokussiert die individuellen Ressourcen der Ratsuchenden. Die Berater:innen nehmen die Ratsuchenden ernst und begegnen ihnen wertschätzend. Auf Wunsch werden Ratsuchende auf weiterführende Hilfen verwiesen. Damit haben die Angebote der »Nummer gegen Kummer« sowohl direkten als auch präventiven Hilfecharakter. In vielen Fällen sind die Beratenden die erste Kontaktstelle zur Vermittlung weiterer Hilfen im psychosozialen Netz Deutschlands.
Weitere Informationen unter https://www.nummergegenkummer.de/aktuelles/zahlen-und-fakten/

 

Quelle: Pressemeldung Nummer gegen Kummer e.V., Wuppertal, 23. April 2024

Wir machen uns stark ... #UNDDU. Sexualisierte Gewalt unter gehörlosen / hörgeschädigten Jugendlichen

Interaktive Fachkonferenz am 22. / 23. Mai 2024 in Berlin

und

Innocence in Danger e.V. hat seit 2020 – gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend – mit vielen Kooperationspartner:innen in verschiedenen Etappen das ganzheitliche Modellprojekt #UNDDU? aufgelegt. Nach einer weiteren Förderung des BMFSFJ entwickelte Innocence in Danger das Projekt in intensiver Zusammenarbeit mit Sinneswandel gGmbH Berlin für taube / hörgeschädigte Jugendliche, deren (taube / hörgeschädigte) Eltern+ sowie taube / hörgeschädigte Fachkräfte weiter.Die Ergebnisse werden auf einer bundesweiten, interaktiven und hybriden Fachkonferenz vorgestellt.
Weitere Informationen unter https://unddu-portal.de/de/workshops/unddu-fachkonferenz-2024-anmeldung

 

Quelle: Meldung von Innocence in Danger e.V., Berlin, 08. April 2024

ZDF Beitrag: Was Kinder und Jugendliche wann dürfen

Maja Wegener beantwortet Fragen zum Kinder- und Jugendschutz.

Was darf mein Kind in welchem Alter? Mit einer Familie aus Berlin wird das Jugendschutzgesetz in die Praxis übersetzt.
NEWSLETTER 6/2024
Der JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER vom 08. Mai gibt einen Überblick über die Nutzung verschiedener Beratungsangebote durch Kinder und Jugendliche, Eltern und Fachkräfte, wie das Hilfe-Telefon ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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