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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 3-2019 vom 26.02.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Kinderrechte in Deutschland

        
Wie haben sich die Kinderrechte in Deutschland seit 2014 entwickelt? Dazu hat das Kabinett einen Bericht verabschiedet. Dieser wird nun in einem zweiten Schritt den Vereinten Nationen vorgelegt.
Damit kommt die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht nach, zu der sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 bereiterklärt hat.

Das »Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen«, kurz UN-Kinderrechtskonvention, ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Es führt die zentralen, weltweit geltenden Kinderrechte auf, darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung, auf Beteiligung, auf Gleichbehandlung sowie das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Diese Rechte gelten universell, das heißt, für alle Kinder. 192 Länder weltweit haben die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet - und damit fast alle Länder der Welt.

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes wird den Bericht sichten. Konkret werden 18 gewählte Expertinnen und Experten prüfen, ob Deutschland die Einhaltung und Stärkung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte umgesetzt hat. Darüber hinaus kann das Gremium Empfehlungen für einen noch besseren Schutz von Kindern in Deutschland aussprechen.

Der nun vorgelegte Bericht informiert über die wichtigsten Entwicklungen bei der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014. Dabei werden unter anderem  die folgenden Aspekte berücksichtigt: Bürgerliche Rechte und Freiheiten von Kindern, Gewalt gegen Kinder, aber auch Bildung, Freiheit und kulturelle Aktivitäten für Kinder. Da der Schutz und die Stärkung von Kinderrechten eine Querschnittsaufgabe sind, werden Maßnahmen aller Bereiche - von Politik und Gesellschaft - sowie aller Ebenen, auch unter Einbeziehung der Länder, aufgelistet.

 

Quelle: Meldung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Berlin, 13. Februar 2019

E-Sport unter Experten umstritten

Sollte das Fußballspielen auf einer Konsole dem auf einem Sportplatz gleichgestellt sein? Um diese und andere Fragen geht es in der Diskussion um eine Anerkennung des sogenannten E-Sports. Um hier zu Antworten zu gelangen, hat der Sportausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dagmar Freitag (SPD) bzw. Eberhard Gienger (CDU) am 20. Februar verschiedene Sachverständige befragt. Ergebnis des Gespräch: Die Haltungen differieren stark.
So plädierte Hans Jagnow, Präsident des eSport-Bunds Deutschland (ESBD), für eine Gleichbehandlung. E-Sport sei eine »junge, dynamische, digitale« Sportbewegung, für die sich Millionen von Menschen begeistern würden. Diese »Athleten« würden »motorische, reaktive, strategische und kommunikative Leistungen« zeigen. Drei bis vier Millionen würden in Deutschland E-Sport betreiben, unter diesen Bereich fielen sowohl Strategie- und Sportspiele sowie Shooter. Jagnow sagte, die Regierung solle gemäß der Vereinbarung in ihrem Koalitionsvertrag die Rahmenbedingungen schaffen: Dazu gehöre etwa eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit und eine Anerkennung der E-Sportler als Berufssportler.
Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sagte dessen Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker, der Verband und seine Mitglieder hätten lange um die Frage gerungen, ob E-Sport »eigentlich Sport« sei und wie man mit dem Phänomen umgehen solle. Beim E-Sport stehe der »unmittelbare Wettkampf« im Mittelpunkt. Es gehe bei einer Bewertung nicht nur um die Frage, ob beim E-Sport motorische Aktivitäten ausgeübt würden, sondern auch um dessen Organisation, Geschäftsmodell und seinen Beitrag zum Gemeinwohl. Der DOSB habe sich in eine Unterscheidung zwischen »virtuellen Sportarten« und »eGaming« entschieden; letzteres sein kein Sport »im eigentlichen Sinne«. Rückert unterstrich, man sehe im E-Sport vor allem eine Möglichkeit, junge Menschen für Sport zu begeistern und in Vereine zu holen.
Der Vizepräsident des Deutschen Behindertensportverbands, Lars Pickardt, führte aus, man sehe im E-Sport große Chancen insbesondere für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Man sehe auch Anwendungsmöglichkeiten für den Rehasport und den Bereich der Prävention. Dennoch gebe es auch große Risiken wie etwa das Cybergrooming: So würden Chatfunktionen von Spielen von Erwachsenen genutzt, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass junge Menschen sich über versteckte Kosten in den Spielen verschuldeten. Was grundsätzlich überhaupt nicht zu  »den Werten des Sports« passe, seien das Verletzten oder Töten von Menschen, wie es bestimmte Shooter beinhalteten. 
Ausgesprochen kritisch äußerte sich die Sportwissenschaftlerin Carmen Borggrefe von der Universität Stuttgart. Sie konstatierte immense Unterschiede zwischen traditionellem und E-Sport: E-Sport sei »in dem Sinne kein Sport«. So seien die körperbezogenen Handlungen beim Bedienen eines Controllers nicht sportartbestimmende motorische Aktivitäten - diese Handlungen - wie etwa das Klicken einer Taste - erhielten ihren Sinn erst im virtuellen Geschehen. Der Leipziger Sportpsychologe Thomas Wendeborn kam zu dem Schluss, der E-Sport sei »eher dem Spiel als dem Sport zuzuordnen«. Die Unterscheidung des DOSB in virtuellen Sport und eGaming sei gut. Grundsätzlich müsse sich der E-Sport unter Federführung des ESBD auch Fragen stellen, welche Impulse für einen aktiven und bewegungsreichen Lebensstil gesetzt werden könnten.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 194, Berlin, 20. Februar 2019

Kinder aus suchtbelasteten Familien

Alkohol, Medikamente, Opioide – wenn Eltern suchtkrank werden, leidet die Familie mit. Ganz besonders gilt dies für die Kinder. Viele von ihnen erhalten nicht den Halt, den sie für ein gesundes Aufwachsen brauchen. Auch deshalb sind sie besonders gefährdet, im Erwachsenenalter selbst psychisch zu erkranken oder selbst suchtkrank zu werden. In Deutschland haben fast drei Millionen Kinder mindestens einen abhängigen Elternteil. In den meisten Fällen geht es um Alkohol (2,65 Millionen). Die betroffenen Kinder benötigen besondere Aufmerksamkeit und vielfach auch passgenaue Unterstützung. Die COA-Aktionswoche – in diesem Jahr vom 10. bis zum 16. Februar 2019 – sollte für die besondere Situation der Kinder aus suchtbelasteten Familien sensibilisieren.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: »Diese Aktionswoche hilft dabei, den Anliegen der Kinder suchtkranker Eltern Gehör zu verschaffen! Das ist dringend nötig, denn noch immer ist die Sucht der Eltern eines der bestgehüteten Familiengeheimnisse. Immerhin geht es in der Politik bei diesem Thema voran. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Kinder suchtkranker und psychisch kranker Eltern verbessern wollen. Klar ist aber, dass es bei Worten nicht bleiben darf.«
Seit letztem Sommer erarbeitet eine von der Bundesregierung auf Beschluss des Bundestages eingesetzte Arbeitsgruppe aus Experten und Fachbeamten Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern. Diese sollen dem Deutschen Bundestag im Sommer dieses Jahres vorgelegt werden.

Auf die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung wies Henning Mielke von der Geschäftsstelle der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, NACOA, hin: »Nur eine winzige Zahl von Kindern hat heute in Deutschland das Glück, ein spezialisiertes Hilfeangebot für Kinder von Suchtkranken nutzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass in jeder Kita und jeder Schule die dort tätigen Menschen in der Lage sind, diese Kinder zu erkennen, zu verstehen und zu unterstützen, damit sie nicht die Süchtigen und psychisch Kranken von morgen werden.«

Informationen zur Expertengruppe »Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern« unter: https://www.ag-kpke.de/ 
Weitere Informationen zum Thema unter: www.drogenbeauftragte.de

Der Vorstand des Paritätischen hat am 25. Januar 2019 die Positionierung »Kinder psychisch kranker Eltern: Verstehen, aufklären, entstigmatisieren« verabschiedet. Download unter http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/69de926b2e7603a7c12583920035e196/$FILE/Paritaetische%20%20Position%20Kinder%20psychisch%20kranker%20Eltern%202019.pdf  

Anmerkung: Unter http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier_2-2018_Kinder-suchtkranker-Eltern_web.pdf findet sich ein Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zum Thema »Kinder suchtkranker Eltern«.

 

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und gemeinsame Pressemeldung des Paritätischen und NACOA Deutschland, Berlin, 11. Februar 2019

Neue Forsa-Daten zum Thema »Hass im Netz«

Hass im Netz ist ein großes Problem: 85% der 14- bis 24-Jährigen sind bereits in den Sozialen Medien mit »Hate Speech« konfrontiert worden. Insbesondere junge Menschen kommen häufig mit den negativen Seiten des Internets in Kontakt: Laut einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW sind bereit 85% der 14- bis 24-Jährigen in den Sozialen Medien mit »Hate Speech« konfrontiert worden (verteilt über alle Altersgruppen sind es lediglich 47%). 
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (63%) findet es persönlich nicht in Ordnung, Hasskommentare, die sich nicht gegen die eigene Person richten, zu ignorieren. Doch nur wenige beteiligen sich an öffentlichen Diskussionen im Netz. Weniger als ein Zehntel der 14- bis 24-Jährigen beteiligt sich häufig oder sehr häufig an solchen Diskussionen. Die Ursache an dieser Zurückhaltung könnte im Hass liegen, denn ein Drittel der Befragten die sich nicht an öffentlichen Diskussionen im Internet beteiligen, gibt an, aus Angst vor Beleidigungen nichts (mehr) online zu stellen.
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick finden sich im Ergebnisbericht der Studie unter https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Veranstaltungen_und_Preise/Ergebnisbericht_Hate_Speech_Sonderstudie_LFMNRW.pdf 

 

Quelle: medienanstalt-nrw.de, Düsseldorf, aufgerufen am 05. Februar 2019

»Sei frech und wild und wunderbar!«

Dieter Baacke Preis 2019 mit Sonderpreis

Auch in diesem Jahr schreibt die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Sonderpreis beim Dieter Baacke Preis aus. Zum Thema des Sonderpreises 2019 »Sei frech und wild und wunderbar!« können noch gezielt Projekte entwickelt werden. Der Sonderpreis ist mit 2.000 € dotiert. Bewerbungen für alle Kategorien sind bis zum 31. Juli einreichbar. 
Für den Sonderpreis können medienpädagogische Projekte eingereicht werden, die Kinder und Jugendliche auf originelle Weise stark machen, ihren individuellen Ausdruck und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern und sie befähigen, partizipativ an der Gesellschaft teilzuhaben.
Mit dem Dieter Baacke Preis, der insgesamt in sechs Kategorien vergeben wird, zeichnen die GMK und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit beispielhafte Projekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit in Deutschland aus. Ziel ist es, herausragende medienpädagogische Projekte und Methoden aktiver Medienarbeit zu würdigen und bekannt zu machen, die Kindern, Jugendlichen und Familien einen kreativen, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und damit Mediennutzung und die Ausgestaltung der Medienkompetenz fördern. Der Preis ist mit insgesamt 12.000 € dotiert, die in den sechs Kategorien vergeben werden.
Weitere Informationen zu Kategorien, Bewerbung und Preisträgern: www.dieter-baacke-preis.de
Kontakt: GMK-Geschäftsstelle, Obernstr. 24a, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521.67788, Web: www.gmk-net.de
E-Mail: gmk@medienpaed.de 

 

Quelle: Pressemitteilung der Gesellschaft für Medien und Kommunikationskultur e. V., Bielefeld, 07. Februar 2019

Neuerscheinung

Methodenbox »GrenzWerte«

Grenzwerte

Die Aktion Jugendschutz Bayern unterstützt Fachkräfte in der Gewaltprävention. Mit der Methodenbox »GrenzWerte« lernen Jugendliche Grenzen besser zu erkennen und gewaltfrei Konflikte zu lösen.
Das Kartenset »Was ist Gewalt?« schärft den Blick für Gewaltsituationen. Die Methode zielt darauf ab, eine Tat nach ihrer Wirkung zu bewerten und motiviert dazu, Gewalt aus Sicht der Opfer zu betrachten. Wer sich über verschiedene Sichtweisen austauscht und über die Wirkung menschlichen Handelns nachdenkt, fördert seine Empathiefähigkeit.
Die »Wenn-Ich-Karten gegen Gewalt« bringen Phantasie und Einfühlungsvermögen in Fahrt. Die Jugendlichen werden aufgefordert, in kniffligen Situationen Lösungen zu finden, sich in andere hineinzuversetzen und sich bei bestimmten Gewaltthemen zu positionieren.
Beide Methoden können mit Gruppen von 5 bis 15 Personen durchgeführt werden und eignen sich für Jugendliche ab 12 Jahren.
Hrsg.: Aktion Jugendschutz Bayern e.V., München 2018, 126 Karten mit Broschüre, Bestell-Nr. 30061,  Bezug: https://materialdienst.aj-bayern.de/product_info.php?products_id=1035 

 

 

Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern, München, 18. Februar 2019

»Warum konsumieren Jugendliche Alkohol, Tabak oder andere Drogen? Wie kann ich mein Kind vor Suchtgefahren schützen? Was kann ich tun, wenn mein Kind Suchtmittel konsumiert?«

Solche und ähnliche Fragen stellen sich die meisten Eltern im Laufe der Jugend ihrer Kinder. Die Broschüre »Alkohol, Cannabis und Co.« aus der Schriftenreihe ElternWissen bietet Hilfestellungen auf dem Weg, Antworten zu finden und diese im Familienalltag umzusetzen. 
Diese Broschüre ist, wie auch alle anderen bisher erschienenen Ausgaben, digital verfügbar unter: https://www.agj-freiburg.de/kinder-jugendschutz/elternwissen
Sie können die Printversion bei uns bestellen, u.a. per E-Mail: jugendschutz@agj-freiburg.de
Bestellung per Post:
AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation, in der Erzdiözese Freiburg e. V.,Referat Prävention, Oberau 21, 79102 Freiburg

 

Quelle: Pressemeldung des AGJ-Fachverbands für Prävention und Rehabilitation, Freiburg, 25. Februar 2019

Mit Fotos und Videos im Netz sicher umgehen

Recht am eig Bild

Einen Film auf einer Veranstaltung aufnehmen oder ein Klassenfoto im Internet posten: Worauf muss man achten, um Persönlichkeitsrechte und besonders das Recht am eigenen Bild Dritter zu wahren? Die Broschüre »Recht am eigenen Bild - Tipps, Tricks und Klicks« der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die anlässlich des Safer Internet Days am 5. Februar veröffentlicht wurde, gibt Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Der Ratgeber steht unter https://www.blm.de/aktivitaeten/medienkompetenz/materialien.cfm zur Verfügung. In Bayern kann zusätzlich kostenfrei eine Printversion bestellt werden.
Weil das Thema bei Kindern und Jugendlichen besonders sensibel ist, widmet sich ein eigenes Kapitel der BLM-Broschüre den Besonderheiten im Schulalltag. Auch wird auf Hilfsangebote hingewiesen, wenn Aufnahmen ungewollt im Netz auftauchen.

 

Quelle: Pressemeldung der BLM – Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München, 01. Februar 2019

#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten!

Digital

Das Lexikon #Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten! hilft Kindern und Jugendlichen den mündigen Umgang mit Medien und privaten Daten zu erlernen. Es eignet sich als Freizeitlektüre, wird aber auch von Schulen im Unterricht eingesetzt. Die vielen kleinen Aufgaben und Denkanstöße zu den Inhalten eignen sich als Hausaufgaben, aber auch als Spaß für die ganze Familie.
Das Buch erklärt Zusammenhänge und Hintergründe von Algorithmen, Clickbaiting, Tracking, Cybermobbing, Fake News & Co. auf einfache Art und Weise. Das Ziel ist, Kinder und Jugendliche dort abzuholen, wo sie täglich mit privaten Daten hantieren: Am Smartphone, in sozialen Netzwerken und sogar im Supermarkt. Kinder sollen verstehen, wieso Daten gesammelt, ausgewertet und verkauft werden. Sie müssen lernen, warum Datensparsamkeit wichtig ist.
#Kids #digital #genial ist so konzipiert, dass es auch ohne Vorkenntnisse der Lehrkräfte und ressourcensparend im Unterricht eingesetzt werden kann. Das Buch eignet sich ohne intensive Begleitung ab der 5. Klasse und mit etwas mehr Betreuung ab der 3./4. Klasse. Anregungen und Methoden zum Einsatz des Buchs im Unterricht gibt es online: https://kidsdigitalgenial.de/unterricht.
Digitalcourage e.V. (Hrsg.): Kinder- und Jugendlexikon #Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten! Das Lexikon von App bis .zip. Bielefeld 2019. 68 Seiten. ISBN 978-3-934636-18-7. Bezug: https://shop.digitalcourage.de/ 

 

Quelle: Pressemitteilung Digitalcourage e.V., Bielefeld, 07. Februar 2019

Neues Online-Angebot: Multimedia-Dossier »Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung«

Was haben Demokratie und Vielfalt mit Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu tun? Welche Rolle spielen Kinderrechte, Macht und Partizipation dabei? Ab wann bilden Kinder Vorurteile? Und wie können Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen und Familien das Recht der Kinder auf Beteiligung und den Schutz vor Diskriminierung in der Kindertagesbetreuung umsetzen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich das neue Multimedia-Dossier der Koordinierungsstelle »Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung«. Unter www.duvk.de/multimedia-dossier ist ein weiteres digitales Angebot verfügbar, das einen ersten Überblick über das Themenfeld Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung gibt. Die Aspekte Kinderrechte, Macht, Beteiligung, Vielfalt und Diskriminierung sind anschaulich aufbereitet und werden mit Praxisbeispielen untermauert. Verschiedene mediale Elemente, wie Bildgeschichten, Infografiken und ein animierter Kurzfilm, ermöglichen pädagogischen und nicht-pädagogischen Fachkräften, aber auch Eltern und anderen Interessierten einen leichten Einstieg in das Themenfeld frühe Demokratiebildung und Vielfaltspädagogik. Das neue Multimedia-Dossier soll dazu anregen, sich mit den verschiedenen vielfaltsbewussten und partizipativen Ansätzen in der Kindertagesbetreuung auseinanderzusetzen. 
Weiterführende Informationen zum Kooperationsprojekt »Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung« sowie Materialien zu den Themen frühe Demokratiebildung und Vielfaltspädagogik finden sich auch unter www.duvk.de und in der Infothek www.duvk.de/infothek

Kontakt: Koordinierungsstelle Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung, c/o AGJ, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Ansprechpartnerin: Nicole Tappert, demokratie-vielfalt@agj.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Koordinierungsstelle Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung, Berlin, 18. Februar 2019

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
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Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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