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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 8 vom 05.05.2021

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

Über unseren Facebook- und Twitteraccount erhalten Sie darüber hinaus regelmäßig Hinweise auf aktuelle und interessante Angebote, Projekte und Publikationen. Folgen Sie uns gerne unter

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Die BAJ und die Landesstellen Kinder- und Jugendschutz beteiligen sich auch auf dem 17. Deutschen Jugendhilfetag (DJHT). Unter www.bag-jugendschutz.de finden Sie eine Übersicht der Jugendschutzveranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

(Cyber)Mobbing unter Kindern und Jugendlichen – Alarm ohne Folgen?!

Positionspapier der Landesstellen Jugendschutz

Positionspapier

Aktuell besteht die Befürchtung, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie das Risiko für »Cybermobbing« unter jungen Menschen verschärft haben könnten. Die Referentinnen und Referenten für Gewaltprävention der Landes(arbeits)stellen plädieren in diesem Zusammenhang für eine sachlich fundierte Eingrenzung des Begriffs und des Problemfeldes Cybermobbing. Auf dieser Basis haben sie eine Positionierung für eine nachhaltige pädagogische Prävention und Intervention formuliert. Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte in Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe (Cyber)Mobbing unter Kindern und Jugendlichen verhindern und stoppen können. 
Prävention und Intervention gelingen zuverlässig, wenn ein tragfähiges Schutzkonzept eingeführt ist. Ein solches Schutzkonzept zum Umgang mit Grenzverletzungen und Mobbing bindet personelle und finanzielle Ressourcen. Sowohl Maßnahmen im Präventionsbereich als auch die professionalisierte Mobbing-Intervention benötigen qualifiziertes Personal. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte (in schulbezogener Sozialarbeit ebenso wie in Einrichtungen der Jugendarbeit und Kinder- und Jugendhilfe) brauchen Fortbildungen und Strukturen, um ihr Wissen umzusetzen. 
Das vierseitige Positionspapier findet sich hier und hier.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 05. Mai 2021

Jugendschutz beim DJHT

Logo

Die von der Bundesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) und den Landesstellen Kinder- und Jugendschutz angebotenen Veranstaltungen treffen auf hohes Interesse.
Melden Sie sich schnellstmöglich an.

Dienstag 18.05. • 14:00-15:30 Uhr 
Das neue Jugendschutzgesetz – Was kann, soll und muss das JuSchG leisten?
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) 
https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/event/was-kann-soll-und-muss-das-neue-jugendschutzgesetz-leisten

Dienstag 18.05. • 14:00-15:30 Uhr
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention und Hilfen durch die Jugendhilfe.
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. und Landesfachstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (PsG.nrw) 
https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/event/sexualisierte-gewalt-gegen-kinder-und-jugendliche-praevention-und-hilfen-durch-die-jugendhilfe

Dienstag 18.05. • 15:45-17:15 Uhr
Digitale Jugendarbeit und Medienpädagogik aus NRW – Das Speed-Barcamp!
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. 
https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/event/digitale-jugendarbeit-und-medienpaedagogik-aus-nrw-das-speed-barcamp

Mittwoch 19.05. • 10:45-12:15 Uhr
Digitale Lebenswelten junger Menschen – Ansätze präventiver Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V.
Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V.
https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/event/digitale-lebenswelten-junger-menschen-ansaetze-praeventiver-arbeit-in-der-kinder-und-jugendhilfe

Mittwoch 19.05. • 10:45-12:15 Uhr
ELTERNTALK: Ein Projekt zum präventiven Kinder- und Jugendschutz in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V.
Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.
Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/event/elterntalk-ein-projekt-zum-praeventiven-kinder-und-jugendschutz-in-bayern-niedersachsen-und-nordrhein-westfalen

Weitere Informationen unter www.djht.dewww.bag-jugendschutz.dewww.ajs.nrw 

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 04. Mai 2021

Ministerin Giffey: »Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir nun Antworten auf die zentralen Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.«

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes sind zum 1. Mai 2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten.
Das Gesetz packt mit moderner und zukunftsoffener Regulierung die zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an. Langjährige Forderungen der Fachwelt, Einigungen zwischen Bund und Ländern, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sowie Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden damit umgesetzt.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: »Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt. Kinder und Jugendliche sind einen großen Teil des Tages online – häufig schon im Grundschulalter mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Das ist wichtig für die digitale Teilhabe, birgt aber eben auch neue Gefahren. Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen. Dazu gehört, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst haben wir die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht und haben uns weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten orientiert.« Das Gesetz hat mehrere neue Regelungsansätze, die den Dreiklang aus Schutz, Orientierung und Durchsetzung umfassen und die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz regeln.

Die neuen Regelungssätze im Überblick:
1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.
2. Modernisierung von Alterskennzeichen Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung u.a. sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.
3. Konsequente Rechtsdurchsetzung Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.
4. Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch – erstmals bei einer Behörde – selbst vertreten sind.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Berlin, 30. April 2021

Kindgerechte Informationen zum neuen Jugendschutzgesetz

Kindersache

Am 1. Mai 2021 ist das überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft getreten mit neuen Regelungen, um das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen und mehr Orientierung zu bieten. Auf www.kindersache.de finden sich Informationen zum neuen Jugendschutzgesetz und zu anknüpfenden Themen wie Altersbeschränkungen, Privatsphäre oder Cybergrooming.
Mehr Infos: Webseite www.kindersache.de zum Thema "Jugendschutz – Das geht dich was an!"

Quelle: Newsletter Kinderpolitik, Berlin, 29. April 2021

»Gut gemeint, aber noch nicht gut!«

Das Ziel eines modernen Jugendschutzes ist mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes noch nicht erreicht

Zum 1. Mai tritt das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft, das es trotz vieler positiver Ansätze jedoch nicht schafft, den Kinder- und Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter zu bringen. Die notwendige Modernisierung ist noch nicht abgeschlossen. Zu dieser Einschätzung kommen die TV- und Online-Selbstkontrollen FSF und FSM, die den Gesetzgebungsprozess grundsätzlich positiv, aber auch kritisch begleitet haben.
»Diese erste Gesetzesreform seit 2002 ist dringend notwendig, weil Medien und Vertriebswege zunehmend verschmelzen und mit der Online-Nutzung auch neue Risiken verbunden sind«, sagt Claudia Mikat, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Da die Zuständigkeiten im Medienbereich aber nach wie vor zwischen Bund und Ländern geteilt seien, könnten echte konvergente Lösungen nur gemeinsam erfolgen. »Das Gesetz ist gut gemeint, aber noch nicht gut. Ein moderner kohärenter Rechtsrahmen mit einheitlichen Regeln und Rechtsfolgen für alle Verbreitungswege steht weiterhin aus«, so Mikat.
Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) stellt fest: »Zu einem kohärenten System gehört eine klare und angemessene Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und den Freiwilligen Selbstkontrollen – stattdessen hat die Unübersichtlichkeit des Systems eher zugenommen.« Schließlich tritt die im neuen JuSchG vorgesehene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz neben die Landesmedienanstalten bzw. die KJM, die nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für den Jugendschutz im Rundfunk und weiten Teilen der Telemedien zuständig bleiben. »Anbieter konvergenter Angebote sehen sich damit einer Vielzahl unterschiedlicher Aufsichtsinstanzen gegenüber, deren Kompetenzen sich teilweise überschneiden«, erklärt Drechsler. Vor diesem Hintergrund sei es wünschenswert, wenn Bund und Länder die Gespräche wieder aufnähmen. An dem fortdauernden Prozess der Modernisierung des Jugendmedienschutzes wollen sich FSF und FSM – trotz aller Kritik – weiter konstruktiv beteiligen.
»Wir haben den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet und unsere Mitglieder von Beginn an in Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen darauf vorbereitet«, erklärt Martin Drechsler. So können mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2021 die neuen Regelungen auch zügig umgesetzt werden. Dazu gehöre daran anknüpfend der Ausbau des gemeinsamen Schulungsangebotes von FSF und FSM und die Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten in Mitgliedsunternehmen, so Mikat weiter. Neben der Weiterentwicklung des Klassifizierungstools YouKit strebe die FSF darüber hinaus eine Vereinbarung mit den Obersten Landesjugendbehörden nach dem JuSchG an, damit ihre Prüfergebnisse ohne Umwege auch für die Auswertung von Inhalten auf DVD gelten. »Es gibt zwar nach wie vor gesetzliche Hürden, in der Praxis kommen wir der Konvergenz aber ein deutliches Stück näher«, erklärt Mikat.
Für die FSM ergeben sich neue Aufgaben im Bereich der Anbietervorsorge, z.B. in der Bewertung von sicheren Voreinstellungen oder Meldesystemen, mit denen den Risiken der Onlinenutzung begegnet werden soll. »Die Risiken bei Kommunikations- und Interaktionsangeboten müssen reduziert werden«, sagt Martin Drechsler. »Das Ergebnis darf aber nicht sein, dass Kinder und Jugendliche von solchen Angeboten komplett ferngehalten werden.« Es sei daher wesentlich, die Nutzungsrisiken nicht wie ursprünglich geplant in der Altersbewertung der Inhalte zu verankern, sondern durch Vorgaben für den Umgang mit Beschwerden über bestimmte Inhalte sowie die Moderationspraxis bei den Anbietern zu adressieren. FSF und FSM betonen die wachsende Bedeutung der Medienbildung und Medienerziehung, die beide Einrichtungen intensiv fördern, u.a. durch ihre Portale Medien in die Schule, Elternguide.online und Medienradar.
»Positiv im neuen Jugendschutzgesetz ist auf jeden Fall der kinderrechtliche Ansatz« meint Claudia Mikat. Erstmals sei für den Jugendmedienschutz verankert, dass es nicht allein um repressive Maßnahmen geht, sondern auch um die Teilhabe von Kindern an medialer Kommunikation und um die Förderung ihrer Medienkompetenz. Martin Drechsler ergänzt: »Eine sichere, selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Mediennutzung sollte im Fokus stehen, nicht ein reines Verbot«.

 

Quelle: Pressemitteilung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Berlin, 30. April 2021

Fachleute sehen E-Zigarette als Suchtmittel

DHS Stellungnahme

Die E-Zigarette steht seit ihrer Markteinführung bei Fachleuten aus Wissenschaft und Gesundheitswesen in der Diskussion. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und gesundheitspolitische Ereignisse veranlassten die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) die Grundlagen und Fakten rund um die Thematik erneut zu prüfen. Eine jetzt veröffentlichte DHS Stellungnahme zur E-Zigarette stellt die Ergebnisse dar.
Darin bewertet die DHS die E-Zigarette eindeutig als Suchtmittel. »Es ist derzeit kein positiver Effekt von E-Zigaretten in der Gesamtbevölkerung zu sehen, weder für Nichtrauchende, die in der Gesamtbevölkerung mit 75% die Mehrheit darstellen noch für die meisten Tabakrauchenden«, heißt es in der DHS Stellungnahme. 
Wegen gesundheitlicher Risiken warnt die DHS nachdrücklich vor einer Promotion der E-Zigarette gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Zudem fordern die Fachleute verstärkte Forschung. Damit sollen unter anderem weitere Risiken und Nebenwirkungen beim Konsum von E-Zigaretten offengelegt werden. 
Strittig ist eine Schadensminderung durch E-Zigaretten: Die sogenannte »Harm Reduction« zielt darauf ab, tabakbedingte Gesundheitsschäden bei Rauchenden durch einen Umstieg auf vermeintlich weniger schädliche Nikotinprodukte zu vermindern. Wegen der uneinheitlichen Befundlage sieht die DHS eine Schadensminderung durch E-Zigaretten zum jetzigen Zeitpunkt als nicht belegt an. 
Aktuell rät die DHS allen Rauchenden, die den Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit nicht aus eigener Kraft schaffen, sich Unterstützung zu suchen. Empfehlenswert sind dazu anerkannte Suchttherapeutinnen und -therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte, die Strategien in der Entwöhnung anwenden, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist, so die DHS Stellungnahme.
DHS Stellungnahme zur E-Zigarette https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs-stellungnahmen/DHS_Stellungnahme_E-Zigarette.pdf 

 

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Hamm, 05. Mai 2021

2 Jahre Hilfetelefon »berta« für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt

Berta

Vor zwei Jahren, am 3. Mai 2019, ist das Telefon berta 0800 3050750 – die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt – gestartet. Seither bietet berta Menschen Entlastung, Beratung und Unterstützung beim Ausstieg aus organisierten sexualisierten und rituellen Gewaltstrukturen und unterstützt darüber hinaus alle, die sich um jemanden sorgen, einen Verdacht haben oder Informationen zum Thema suchen. Seit dem Start im Mai 2019 sind über 8.000 Anrufe bei berta eingegangen, knapp 5.500 Beratungsgespräche wurden geführt. Die Gespräche sind sehr beratungsintensiv und dauern im Durchschnitt eine Stunde. 
Die ersten Auswertungen der anonymisierten Gesprächsdokumentationen zeigen: Die Existenz und das Ausmaß organisierter sexualisierter und/oder ritueller Gewalt, bei der Täter und Täterinnen auch (pseudo-)religiöse oder andere Ideologien als Rechtfertigung der Taten nutzen, wird nach wie vor vielfach angezweifelt. Für Betroffene ist das unerträglich, sie haben oftmals schwere sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt erlebt, die systematisch geplant und ausgeübt wurde, häufig verbunden mit kommerzieller sexueller Ausbeutung. Komplexe Problemlagen wie fortbestehender Täterkontakt, Abhängigkeiten, fehlende soziale Unterstützung, eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und/oder eine Dissoziative Identitätsstörung (DIS), d.h. die Aufspaltung der Persönlichkeit in mehrere Teil-Persönlichkeiten, kennzeichnen oft die Situation dieser Betroffenen – und lassen sie dadurch für das Umfeld unglaubwürdig erscheinen. Verbesserte Aufklärung und Unterstützung für den Ausstieg aus diesen Gewaltstrukturen ist dringend erforderlich. 


www.berta-telefon.de 
berta Telefon: 0800 3050750 (anonym & kostenfrei) 
Sprechzeiten: Dienstag 16 bis 20 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr (außer an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember) 

berta ist ein telefonisches Unterstützungsangebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unter der fachlichen Leitung von N.I.N.A. e. V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen). Die Fachkräfte von berta sind psychologisch und pädagogisch ausgebildet und verfügen über langjährige Erfahrungen mit organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt. Sie beraten beim Ausstieg und allen damit verbundenen Fragen. Sie geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht – weitere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung auf. Jedes Gespräch bei berta bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert. 

 

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, 29. April 2021

Wie schütze ich mein Kind vor Falschnachrichten?

klicksafe unterstützt Eltern mit Tipps und neuem Material

forsa

Ob Homeschooling oder virtueller Freizeit-Ersatz: Noch nie waren Jugendliche so viel online wie zur Zeit der Corona-Pandemie. Gleichzeitig hat die Verbreitung von Desinformation und extremistischer Propaganda im Internet stark zugenommen. Doch woran erkenne ich, ob Nachrichten echt oder falsch sind, und wie gehe ich mit Desinformation um? Auch Eltern wissen hier oftmals nicht weiter. Die EU-Initiative klicksafe hilft Familien, Inhalte richtig einzuschätzen und kompetent auf sie zu reagieren. Dafür bietet sie neues Informationsmaterial, praktische Tipps und Hintergrundwissen.
Falschmeldungen sind den meisten Jugendlichen (86%) schon einmal online begegnet – das zeigt eine aktuelle, von klicksafe beauftragte forsa-Umfrage unter jungen Menschen im Alter von 14 bis 24 Jahren. Dass Desinformation eine Gefahr für die Gesellschaft sein kann, ist einer ebenso großen Mehrheit (90%) bewusst.
Dennoch glaubt ein Viertel (25%) der Befragten nicht, gefälschte Nachrichten stets sicher von echten unterscheiden zu können. Rund ein Drittel (31%) schätzt, dass ihnen die Einordnung leichter fallen würde, wenn Falschmeldungen im persönlichen Umfeld thematisiert würden.
Insbesondere Eltern kann die EU-Initiative klicksafe dabei künftig noch stärker unterstützen.
Aktuell beantworten die Expert/-innen von klicksafe auf dem Facebook-Kanal (www.facebook.com/klicksafe) häufige Elternfragen unter anderem zu Falschnachrichten, Social Bots und Deep Fakes. Auf www.klicksafe.de/desinformation finden Eltern außerdem noch mehr Informationen, eine Familien-Checkliste zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungsideologien, die klicksafe-Broschüre »Vertraust du noch oder checkst du schon?« und weiteres ausführliches Hintergrundmaterial. So sehen sie mit wenigen Klicks, welches Wissen und welche Kompetenzen sie ihren Kindern vermitteln sollten und worüber sie vielleicht selbst noch mehr erfahren können.
Auch als persönliche/-r Ansprechpartner/-in bei Fragen und als medienpädagogisches Kompetenzzentrum ist klicksafe an der Seite der Eltern. Denn die EU-Initiative steht für ein wichtiges Ziel: Kindern und Jugendlichen einen sicheren, selbstbestimmten und fairen Umgang mit dem Internet zu ermöglichen.

Desinformation: Persönliche und gesellschaftliche Gefahr
Zum selbstbestimmten und sicheren Umgang mit dem Internet gehört, sich der Schattenseiten des Mediums bewusst und gegen sie gewappnet zu sein. Dass von der Verbreitung falscher Nachrichten tatsächlich eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht – in Form von allgemeiner Verunsicherung bis hin zur Panik, aber auch ganz konkret als Hass, Hetze, Ausgrenzung, Diskriminierung und reale Gewalt –, glauben nahezu alle (90%) der von forsa befragten Jugendlichen. Zwei Drittel (68%) sind zudem der Meinung, die gezielte Verbreitung gefälschter Nachrichten könne die Demokratie gefährden, zum Beispiel, indem sie anfällig für extremistische Propaganda macht. Die jüngst veröffentlichte JIM-Studie 2020 zum Medienumgang von 12- bis 19-Jährigen belegt, dass auch diese Bedrohung ganz real ist: 45% bzw. 43% der Befragten sind in letzter Zeit auf extreme politische Ansichten bzw. Verschwörungserzählungen beim Surfen gestoßen. Insbesondere jüngere Jugendliche berichten deutlich häufiger von solchen Inhalten.
Dass Falschinformationen auch ganz persönlich zur Gefahr werden können, zeigt dieselbe Studie ebenfalls auf. Denn 29% der Jugendlichen gaben an, dass schon mal beleidigende oder falsche Äußerungen über sie im Netz verbreitet wurden – rund 10% mehr als in den Jahren zuvor. Hier zeigt die Verlagerung des »Corona-Alltags« ins Internet offenbar eine deutliche Wirkung.
Die Expert/-innen von klicksafe raten, mit online verbreiteten Informationen generell achtsam umzugehen, Aussagen, Bilder, Videos und Quellen möglichst sorgsam zu prüfen und nicht durch übereifriges Weiterleiten zur Verbreitung von Falschnachrichten beizutragen. Weitere Hinweise stehen auf www.klicksafe.de/desinformation bereit.

Anmerkung: In der aktuellen Ausgabe von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis zum Thema »Informationskompetenz vs. Desinformation und Fake-News« stellen die Autor/-innen die pädagogische Perspektive der Problematik dar und verdeutlichen sie anhand von Praxisbeispielen. → https://www.kjug-zeitschrift.de/ 

 

Quelle: klicksafe, Ludwigshafen/Düsseldorf, 03. Mai 2021

Publikation: Die Kinder- und Jugendhilfe – zwischen Ausbau, Konsolidierung und Herausforderungen

Kinder Report

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik veröffentlicht den »Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021« mit aktuellen Daten zu einem Bereich, der im Fokus aktueller Reformen und Herausforderungen steht.
Der Beschluss des Bundestages vom 22. April 2021, mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren und weiterzuentwickeln, betrifft ein Sozialleistungssystem, das seit Jahren stetig an Bedeutung gewinnt. Bund, Länder und Kommunen investieren immer mehr in die vielfältigen Angebote und Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Jahr 2019 wurden rund 55 Milliarden Euro hierfür ausgegeben. Innerhalb von 10 Jahren haben sich die Ausgaben für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe mehr als verdoppelt.
Die zusätzlichen Investitionen fließen insbesondere in den anhaltend starken Ausbau der Kindertagesbetreuung, in der – aufgrund der demografischen Entwicklungen – erneut Kinder ab 3 Jahren an Bedeutung gewinnen. Nachgelassen hat das Wachstum hingegen bei den Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige. Der im Vergleich zu 2016 stark rückläufige Unterstützungsbedarf der unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen ist hier unverkennbar. Dagegen hält der seit Jahren kontinuierlich steigende Trend bei den Eingliederungshilfen für junge Menschen weiter an, besonders im schulischen Bereich. Damit rückt die Kooperation mit der Schule noch stärker ins Blickfeld und wird die Kinder- und Jugendhilfe im Zuge der angestrebten inklusiven Lösung, auch künftig weiter herausfordern.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt der neu erschienene »Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021«. In kompakter Form stellt diese Ausgabe des Reports aktuelle Daten in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe und ihren Arbeitsfeldern zusammen und kommentiert zentrale Entwicklungen. Auch wenn die Datengrundlage des Reports die Entwicklungen vor der Coronapandemie in den Blick nimmt, werden Bezüge zu aktuellen empirischen Erkenntnissen aufgegriffen und zumindest Fragestellungen hinsichtlich coronabedingter Auswirkungen formuliert.
Der Kinder- und Jugendhilfereport stellt damit einen zuverlässigen Kompass durch eine zuletzt ausgesprochen dynamische und in Teilen auch unübersichtlich gewordene Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. In außergewöhnlichen Zeiten der Veränderung und der Herausforderungen ermöglicht er Fachkräften, fachpolitischen Entscheidungstragenden, Lehrenden, Studierenden, Medienschaffenden und anderen Interessierten einen schnellen und datenbasierten Überblick über die Arbeitsfelder und Aufgabengebiete.
Ergebnisse und Download: Zentrale Ergebnisse des Kinder- und Jugendhilfereports Extra 2021 im Überblick; Kostenloser Download des Kinder- und Jugendhilfereports Extra 2021

 

Quelle: Pressemeldung der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Dortmund, 23. April 2021

Veranstaltung: Alles Lüge? Vom Umgang mit Verschwörungsmythen in der pädagogischen Arbeit

Digitale Jahrestagung der Aktion Jugendschutz am 14. Juli 2021

Lüge

Verschwörungsmythen sind kein neues Phänomen. In gesamtgesellschaftlichen Krisensituationen wie der Corona-Pandemie sind sie gefragter denn je. Diese Mythen enthalten häufig rassistische, antifeministische oder antisemitische Elemente. Zugleich ist zu fragen, inwieweit hier eine neue Qualität von Demokratieablehnung und Gewaltbereitschaft entsteht, die sowohl für Jugendliche als auch für die Gesellschaft gefährlich werden könnte. Pädagogische Fachkräfte in Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Schule sind gefordert, Gefährdungen zu erkennen und sich positionieren zu können. Es geht um Schutz vor manipulierenden und demokratiefeindlichen Mythen. Es gilt, alle Heranwachsenden zu kritischem Denken und zu aktivem Mitgestalten zu befähigen. Last not least sind Möglichkeiten zu entwickeln, wie mit jungen Menschen, die sich mit Verschwörungsmythen anzufreunden beginnen, angemessen umzugehen ist. 
Mehr Informationen zur Veranstaltung hier: https://www.ajs-bw.de/veranstaltungen.html

 

Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz (ajs) Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Stuttgart, 04. Mai 2021

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

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Peer-to-Peer im Jugendschutz

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